NA 087

DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)

Projekt

Bahnanwendungen - Infrastruktur - Ausgleisbare Maschinen, Anhänger und zugehörige Ausstattung -Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Kurzreferat

Dieses Dokument legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für ausgleisbare Maschinen und Anhänger, einschließlich Zweiwege-Anhänger, die nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet werden, für die Anwendung bei Versetzfahrten und Arbeiten auf Gleisen fest. ANMERKUNG Anhänger, einschließlich Zweiwege-Anhänger, werden als Maschinen angesehen, da sie von angetriebenen Maschinen auf dem Gleis bewegt werden. Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen, wie mit den üblichen Gefahren durch ihre Verwendung auf Bahngleisen während des Transports, der Montage und Installation, der Inbetriebnahme, der Versetzfahrt und Arbeiten im/am Gleis, der Nutzung einschließlich der Einstellung, Programmierung und Verfahrensumstellung, des Betriebs, der Reinigung, der Fehlersuche, der Wartung und der Außerbetriebnahme der Maschinen und der zugehörigen Ausrüstung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung umzugehen ist. Diese Maschinen werden nicht auf Eisenbahnstrecken betrieben, die für den normalen Verkehr freigegeben sind. ANMERKUNG Andere schienengebundene Eisenbahninstandhaltungsmaschinen und Maschinen zur Inspektion der Infrastruktur werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe CEN/TR 17498:2020. Dieses Dokument gilt auch für Maschinen und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitsmodus teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Die Anforderungen in diesem Dokument basieren auf der Annahme, dass die Maschinen von geschultem Personal benutzt, bedient und gewartet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: - Anforderungen an die Arbeitsqualität oder die Leistung der Maschine; - Verwendung von separater Ausrüstung, die vorübergehend an Maschinen montiert ist; - Maschinen, die eine externe Energieversorgung wie die Oberleitungsanlage für Antriebszwecke oder als Energiequelle verwenden; - Gefahren verursacht durch Luftdruckstöße von vorbeifahrenden Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 200 km/h; - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Betrieb unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. korrosive Umgebung, kontaminierte Umgebungen, starke Magnetfelder; - Gefahren durch freischwebende Lasten, die schwingen können.

Beginn

2021-06-10

WI

00256A16

Geplante Dokumentnummer

FprEN 15955-2

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 087-00-01-02 UA - Gleisbaumaschinen und -geräte  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 256/SC 1/WG 5 - Gleisbaumaschinen und -geräte  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Ersatz für EN 15954-2:2013-04 und EN 15955-2:2013-04

Norm-Entwurf

Bahnanwendungen - Infrastruktur - Ausgleisbare Maschinen, Anhänger und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2022-08
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Bahnanwendungen - Infrastruktur - Ausgleisbare Maschinen, Anhänger und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2024-12
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Vorgänger-Dokument(e)

Bahnanwendungen - Oberbau - Ausgleisbare Maschinen und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2013-04

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Bahnanwendungen - Oberbau - Anhänger und zugehörige Ausstattung - Teil 2: Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2013-04

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