DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
Sicherheit von Maschinen - Seilbahnen für die Beförderung von Material und eigens benannten Personen - Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Kurzreferat
Dieses Dokument vom Typ einer C-Norm ist anzuwenden für ortsfeste und elektromotorisch angetriebene Seilbahnen als Einseil- oder Zweiseilpendelbahnen im ein- oder zweispurigen Betrieb zur Beförderung - von Gütern zur Ver- und Entsorgung von Schutz- und Berghütten und - von eigens benannten Personen. Die Besonderheit dieser Seilbahnen liegt in der geringen Nutzung (im Durchschnitt 6 Fahrten pro Betriebstag), in der niedrigen Geschwindigkeit (bis 4 m/s) und dem eingeschränkten Personenkreis, der die Seilbahn benutzt. Es besteht keine Beförderungspflicht. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Seilbahnen, die hauptsächlich zur Beförderung von Personen entworfen, errichtet oder betrieben werden und der Verordnung (EU) 2016/424 unterliegen; - ortsveränderliche Seilbahnen; - Aufzüge; - Standseilbahnen; - ortsfeste und verfahrbare Ausrüstung, die ausschließlich Freizeit- und Vergnügungszwecken und nicht der Personenbeförderung dient; - Wasserskiliftanlagen; - land- und forstwirtschaftliche Anlagen; - Seilkran- und Krananlagen; - bergbauliche Anlagen oder andere zu industriellen Zwecken aufgestellte und genutzte Anlagen; - Bohranlagen. Dieses Dokument behandelt die signifikanten Gefährdungen, die beim Bau und Betrieb von den zuvor genannten Seilbahnen entstehen, und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen oder ihrer Verminderung, sofern diese Seilbahnen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und die verbleibende Restgefahr vom Hersteller vorhergesehen sowie in Kauf genommen wurde. Bei Änderungen an bestehenden Seilbahnen werden diese Änderungen im Hinblick auf ihre Sicherheitsrelevanz nach EN ISO 12100:2010 bewertet. Ergibt diese Bewertung, dass die beabsichtigten Änderungen keine wesentliche Änderung im Sinne der Maschinenrichtlinie darstellen, so gelten die Anforderungen dieses Dokumentes jedenfalls für die betroffenen Baugruppen/Bauteile. In den nachfolgenden Abschnitten wird aus Gründen der Vereinfachung nur noch das Wort Seilbahn für die von dieser Norm erfassten Anlagentypen verwendet. In diesem Dokument sind nicht behandelt: - Gefährdungen durch Lärm insbesondere durch die Freisetzung von Luftschall; - Gefährdungen durch Vibrationen; - Gefährdungen durch Explosionen; - Gefährdungen durch elektromagnetische Einflüsse (EMV). ANMERKUNG 1 Die Richtlinie 2014/30/EU bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Norm zur Anwendung kommen. Die vorliegende Norm ist nicht als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der o.g. Richtlinie bzw. der o.g. Gefährdungen vorgesehen. Die Anforderungen dieses Dokumentes gelten nicht für Einrichtungen und Systeme, die vor dem Erscheinungsdatum dieses Dokumentes hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden.
Beginn
2019-07-02
WI
00242062
Geplante Dokumentnummer
FprEN 17639
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 242 - Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung
Norm-Entwurf
Sicherheit von Maschinen - Seilbahnen für die Beförderung von Material und eigens benannten Personen - Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2021-02
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