DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)
DIN EN 13262
Bahnanwendungen - Radsätze und Drehgestelle - Räder - Produktanforderungen; Deutsche und Englische Fassung prEN 13262:2023
Railway applications - Wheelsets and bogies - Wheels - Product requirements; German and English version prEN 13262:2023
Einführungsbeitrag
Das vorliegende Dokument legt die Eigenschaften von Eisenbahnrädern für alle Spurweiten fest. Dieses Dokument ist für Vollbahnfahrzeuge und grundsätzlich für andere Fahrzeuge wie Nahverkehrsfahrzeuge anwendbar. Im vorliegenden Dokument werden fünf Stahlgüten, ER6, ER7, ER8, ERS8 und ER9, definiert. Bestimmte Eigenschaften werden nach Kategorie 1 oder Kategorie 2 angegeben. Die in dem vorliegenden Dokument festgelegten Anforderungen sind für zylindrische Bohrungen anzuwenden. Die meisten Vorschriften sind auch für Räder mit kegelförmigen Bohrungen anzuwenden. Spezielle Anforderungen an kegelförmige Bohrungen (zum Beispiel geometrische Abmessungen und so weiter) sind in der Technischen Spezifikation festgelegt. Dieses Dokument gilt für geschmiedete und gewalzte Vollräder, die aus vakuumentgastem Stahl hergestellt werden und eine Radkranzvergütung erhalten haben. Sie müssen bereits in einer bedeutenden Anzahl und unter kommerziellen Bedingungen in einem europäischen Eisenbahnnetz eingesetzt sein oder die Konstruktion muss eine Zulassungsprüfung nach EN 13979-1:2020 bestanden haben. Das vorliegende Dokument legt die Produktanforderungen fest, die für Räder erfüllt werden müssen, das technische Zulassungsverfahren ist nicht Bestandteil des Anwendungsbereichs des vorliegenden Dokuments. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 087-00-02-01 UA "Radsätze" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13262:2020-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die vorgeschriebene Verwendung von wärmeempfindlicher Farbe bei laufflächengebremsten Anwendungen im Güterverkehr; b) eine Definition der Beurteilung/Produktanforderungen für wärmeempfindliche Farbe; c) eine verbesserte Festlegung der zur Qualifikation vorgelegten Produktgruppen; d) verbesserte Anforderungen für die Beurteilung der Produktqualifikation nach im Fertigungsprozess vorgenommenen Änderungen.