NA 087

DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)

CEN/TC 242 „Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für den Personenverkehr“

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Normungstechnisch wird die Sicherheit von Seilbahnen in Bezug auf Planung, Betrieb und Instandhaltung in diversen Normen geregelt, zum Beispiel in EN 1908 über „Spanneinrichtungen“ für die Seile, in EN 1909 über „Räumung und Bergung“ von Fahrgästen oder in EN 13796 über „Befestigungen der Fahrzeuge“.

Mit der Norm EN 17064, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung — Brandverhütung und -bekämpfung wird ein wichtiger Aspekt zur Sicherheit von Seilbahnen ergänzt:

Im Brandfall muss die Funktionsfähigkeit der Seilbahn für die Rückführung von Personen möglichst lange erhalten bleiben. Bei einem Brandausbruch in einer fahrenden Kabine muss vorrangig sichergestellt werden, dass diese schnellstmöglich eine Evakuierungszone erreicht.

Die „Betriebsart Brand“, auch „Brandfahrt“ genannt, wurde in EN 17064 neu eingeführt. Sie wird definiert als Funktionsmodus und letzte Möglichkeit, bei einem Brand an einer Seilbahnanlage Sicherheitsfunktionen einfach und schnell zu deaktivieren und somit die Rückführung der Fahrzeuge zu erleichtern. Durch die Anwendung der Norm wird das Sicherheitsniveau von Seilbahnen erneut erhöht.

EN 12927:2019, Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung — Seile legt Auswahlkriterien für Seile und ihre Seilendbefestigungen, die Lagerung, Handhabung, Transport und Instandhaltung von Förderseilen fest. Technische Entwicklungen wurden dem aktuellen Stand der Technik hinzugefügt, zum Beispiel die Einbeziehung von Vorrichtungen zur optischen Seilprüfung und Anforderungen und Beschreibungen im Bereich der Untersuchungsmethoden (z. B. magnetische Seilprüfung).

Materialseilbahnen zu Schutz- und Berghütten im Hochgebirge sichern die Ver- und Entsorgung dieser Hütten mit bzw. von Gütern. Solche Materialseilbahnen werden auch von Mitarbeitenden dieser Hütten als Aufstiegshilfe genutzt. Da eine spezifische Europäische Norm für Materialseilbahnen zur Ver- und Entsorgung von Schutz- und Berghütten im Einzelfall nicht vorhanden ist, wird diese Lücke im Bereich der technischen Vorschriften demnächst durch EN 17639 geschlossen, um das Inverkehrbringen und die damit mögliche nationale Genehmigung von Materialseilbahnen europaweit zu erleichtern. Die Besonderheit dieser in EN 17639 benannten Materialseilbahnen liegt in der zu berücksichtigenden Nutzung (im Durchschnitt sechs Fahrten pro Betriebstag), in der niedrigen Geschwindigkeit (bis 4 m/s) und im eingeschränkten Personenkreis, der die Seilbahn benutzt.