DIN-Normenausschuss Laborgeräte und Laboreinrichtungen (FNLa)
DIN 51559-1
Prüfung von Mineralölen - Bestimmung der Verseifungszahl - Teil 1: Verseifungszahlen über 2, Farbindikator-Titration
Testing of mineral oils - Determination of the saponification number - Part 1: Saponification numbers above 2, colorindicator titration
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN 51559-1 legt ein Verfahren zur Bestimmung der Verseifungszahl von Mineralölen fest. Die Verseifungszahl dient dazu, den Gehalt eines Mineralöls an verseifbaren Bestandteilen zu bestimmen. Mit diesem Verfahren können relative Veränderungen ermittelt werden, die in einem Mineralöl während des Betriebes durch Änderung der Verseifungszahl eintreten.
Die Norm gilt für ungebrauchte und gebrauchte Mineralöle, auch solche mit Zusätzen (zum Beispiel tierischer und pflanzlicher Herkunft), die unter den Bedingungen dieses Dokuments verseifbar sind. Zu beachten ist, dass durch Alkali oder Säure verbrauchende Stoffe, wie zum Beispiel Verbindungen, die Schwefel, Phosphor, Halogene oder andere Elemente enthalten, das Ergebnis beeinflusst wird. Diese Erscheinung muss bei der Interpretation der Untersuchungsergebnisse von derartigen Erzeugnissen berücksichtigt werden. In einem solchen Fall ist die Verseifungszahl nur zur Kennzeichnung der Änderung eines Öles geeignet.
Die Norm DIN 51559-2 legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes eines Isolieröles an verseifbaren Bestandteilen mit Hilfe der Verseifungszahl fest. Die nach diesem Prüfverfahren ermittelten Werte sind nicht vergleichbar mit den nach DIN 51559-1 oder nach anderen Prüfverfahren bestimmten Werten. Die Norm gilt für nach Baader nach DIN 51554-2 gealterte Isolieröle, auch für solche mit Zusatz mineralölfremder Alterungsschutzstoffe (Inhibitoren).
Die Normen wurden vom NA 062-06-61 AA "Prüfung von Schmierölen, sonstigen Ölen und Paraffinen" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des NMP ausgearbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 51559 1:1978-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme von Abschnitt 8.3 Blindversuch; b) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; c) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-06-61 AA - Prüfung von Schmierölen, sonstigen Ölen und Paraffinen