DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL)
DIN EN 61347-2-2
; VDE 0712-32:2012-11
Geräte für Lampen - Teil 2-2: Besondere Anforderungen an gleich- oder wechselstromversorgte elektronische Konverter für Glühlampen (IEC 61347-2-2:2011); Deutsche Fassung EN 61347-2-2:2012
Lamp controlgear - Part 2-2: Particular requirements for d.c. or a.c. supplied electronic step-down convertors for filament lamps (IEC 61347-2-2:2011); German version EN 61347-2-2:2012
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der IEC 61347 legt besondere Sicherheitsanforderungen an elektronische Konverter fest, die für den Betrieb an Gleichspannung bis 250 V oder Wechselspannung bis 1 000 V bei 50 Hz oder 60 Hz vorgesehen sind. Ihre Bemessungsausgangsspannung zwischen den Klemmen und zwischen jeder Klemme und dem Erdanschluss ist entweder ≤ 50 V (Effektivwert) mit einer von der Versorgungsspannungsfrequenz abweichenden Frequenz oder 120 V welligkeitsfreie Gleichspannung. Diese Geräte sind für den Betrieb von Halogen-Glühlampen nach IEC 60357 und anderen Glühlampen vorgesehen. Der Grenzwert von 50 V für die Bemessungsausgangsspannung stimmt mit dem Spannungsband I von IEC 60449 überein. Besondere Anforderungen an elektronische Konverter mit Schutzvorrichtungen gegen Überhitzung sind in Anhang C festgelegt. Zusätzliche Anforderungen an Konverter, die Schutzkleinspannung (von nun an SELV) liefern, sind in Anhang I angegeben. Anforderungen an die Arbeitsweise sind in IEC 61047 enthalten. Steckerkonverter, die Teil der Leuchte sind, sind als Einbaukonverter zusammen mit den zusätzlichen Anforderungen der Leuchtennorm erfasst. Zuständig ist das DKE/UK 521.3 "Geräte für Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 61347-2-2 (VDE 0712-32):2007-03 und DIN EN 61347-2-2 Berichtigung 1 (VDE 0712-32 Berichtigung 1):2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die 2. Ausgabe von IEC 61347-2-2, die die Ausgabe von 2000 und die zugehörigen Änderungen 1 von 2005 und Änderung 2 von 2006 ersetzt, beinhaltet als wesentliche Änderung den Wechsel von "SELV-äquivalent" zu "SELV".