DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK)
DIN EN ISO 2418
Leder - Chemische, physikalische und mechanische Prüfungen und Echtheitsprüfungen - Position und Vorbereitung der Proben für die Prüfung (ISO 2418:2023); Deutsche Fassung EN ISO 2418:2023
Leather - Chemical, physical, mechanical and fastness tests - Position and preparation of specimens for testing (ISO 2418:2023); German version EN ISO 2418:2023
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Position von Laboratoriumsmessproben innerhalb eines Lederstücks sowie das Verfahren der Beschilderung und Kennzeichnung der Laboratoriumsmessproben für die zukünftige Identifizierung fest. Ferner legt dieses Dokument den Aufbau von Stanzwerkzeugen zum Schneiden von Probekörpern und die Herstellung von Probekörpern fest. Es ist für alle Lederarten von Säugetieren ungeachtet der angewendeten Art der Gerbung anwendbar. Es ist nicht für Leder von Vögeln, Fischen und Reptilien oder für Pelze anwendbar. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 289 "Leder", dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird, in Zusammenarbeit mit der IULTCS "International Union of Leather Technologists and Chemists Societies" erarbeitet. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-51 AA "Anforderungen und physikalische Prüfverfahren für Leder und seine Ausgangsprodukte" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 2418:2017-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel wurde überarbeitet, um den Zweck dieses Dokuments besser darzulegen; b) die Begriffe 3.1 und 3.2 wurden hinzugefügt und der Text im gesamten Dokument wurde überarbeitet, sodass anstelle von „Probe“ (en: sample) und „Probenahme“ (en: sampling) die Begriffe „Probe“ (en: specimen) und „Probekörper“ (en: test piece) verwendet werden, wo dies angebracht ist; c) 4.1 wurde überarbeitet und neu geordnet; darüber hinaus ist das Laboratorium in 4.1.1 nicht für die Identifizierung verantwortlich, wenn die auftraggebende Person den gelieferten Teil der Haut oder des Fells und die Lage der Rückenlinie angibt; d) in 4.2 ist in einer neuen Tabelle 1 der Abstand zur Rückenlinie in Abhängigkeit von der Größe der Lederhaut oder des Fells festgelegt; e) ein neuer Abschnitt 7 und ein neuer Abschnitt 8 wurden hinzugefügt, um die zum Schneiden der Prüfstücke verwendeten Stanzwerkzeuge und die Herstellung der Prüfstücke festzulegen; f) Anpassung an die aktuell gültigen Gestaltungsregeln.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-51 AA - Anforderungen und physikalische Prüfverfahren für Leder und seine Ausgangsprodukte
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 289/WG 2 - Physikalische Prüfverfahren
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
IULTCS - International Union of Leather Technologists and Chemists Societies