DIN-Normenausschuss Kunststoffe (FNK)
DIN 22100-7
Betriebsmittel und Betriebsstoffe aus Kunststoffen zur Verwendung in Bergwerken unter Tage - Teil 7: Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung
Articles and materials from synthetics for use in underground mines - Part 7: Safety requirements, testing, marking
Einführungsbeitrag
Festgelegt sind die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen für die brandtechnischen, hygienischen und elektrostatischen Eigenschaften von Betriebsmitteln aus Kunststoffen zur Verwendung im Bergbau unter Tage. Bei den fraglichen Kunststoffen handelt es sich zum Beispiel um Keilriemen, Flachriemen, Zahnriemen, Gurtreparaturmaterialien, Abstreifleisten, Reibbeläge und Ähnliches. DIN 22100-7 ersetzt die Prüfbestimmungen für Betriebsmittel aus Kunststoffen zur Verwendung in Bergwerken unter Tage (Kunststoff-Prüfbestimmungen) vom 15.12.1981 in der Fassung vom 19.3.1993 des ehemaligen Landesoberbergamtes Nordrhein-Westfalen. Die Teile 1 bis 6 der DIN 22100 werden inhaltlich durch Verweisungen eingebunden. Der hier vorliegende Teil 7 hat daher formal eine übergeordnete Funktion. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-07-05 AA "Kunststoffe" des FABERG erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 22100-7:2000-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) an den Stand der Technik angepasst; b) Begriff "elektrisch" durch "elektrostatisch" ersetzt; c) Prüfung von Seilen muss nicht mehr bei abgeschaltetem Absaugventilator durchgeführt werden; d) Anmerkung zur Problematik der bei der hygienischen Prüfung verwendeten Filterselbstretter aufgenommen; e) Norm redaktionell überarbeitet.