DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
DIN 14097-1
Brandübungsanlagen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Fire brigade training facilities - Part 1: General requirements
Einführungsbeitrag
Die Normen wurden nach vorbereitenden Arbeiten des AK 192.02/3 "DIN 14097 - Brandübungsanlagen" im FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.02 "Bauliche Anlagen und Einrichtungen" erstellt. Sie dienen dazu, Architekten, Planern, Feuerwehren und Verwaltungsstellen zu ermöglichen, Brandübungsanlagen zweckmäßig und unter Beachtung von Sicherheitsregeln zu planen, zu erstellen und zu betreiben.
Eine Brandübungsanlage ist eine feste oder mobile bauliche Anlage einschließlich der notwendigen Aufstell- bzw. Übungsflächen und der Nebenräume. In ihr können Einsatzbedingungen und Schadenslagen für den Brandeinsatz dargestellt werden, um Feuerwehrangehörige im Gebrauch von Geräten und persönlicher Schutzkleidung sowie dem richtigen Einsatz von Löschmitteln auszubilden und entsprechende Übungen - auch zur Schulung der Einsatztaktik - durchzuführen.
Im Teil 1 der Normenreihe sind allgemeine Anforderungen - einschließlich der betrieblichen Anforderungen - an Brandübungsanlagen festgelegt, während Teil 2 bis Teil 4 die spezifischen Anforderungen an die jeweiligen Arten von Brandübungsanlagen bzw. deren Einbauten enthalten. Erstmals werden mit DIN 14097-3 normative Festlegungen für holzbefeuerte Brandübungsanlagen fixiert, die in der Regel als Wechselbehälter, Sattelauflieger oder als Anhängefahrzeug gebaut sind, aber auch in einer baulichen Anlage integriert sein können.
Der AA 192.02 sieht sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Anforderungen an holzbefeuerte Brandübungsanlagen von den bisherigen Anforderungen an Übungseinrichtungen wesentlich abweichen. Aufgrund der Branddynamik bestehen beim Betrieb dieser holzbefeuerten Brandübungsanlagen ein Verletzungsrisiko und eine Umweltbelastung, die signifikant über den bisher akzeptierten Grenzen liegen. Auch ist es nicht möglich, dieses Risiko durch entsprechende Maßnahmen vollständig zu kompensieren. Der AA 192.02 vertritt jedoch einstimmig die Auffassung, dass holzbefeuerte Brandübungsanlagen eine sinnvolle Ergänzung hinsichtlich der Ausbildung sind, jedoch eine äußerst disziplinierte und fundierte Ausbildungsorganisation erfordern. Dieser Aspekt wurde bei der Erstellung von DIN 14097-3 berücksichtigt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 14097:1989-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Inhalt auf DIN 14097-1 und DIN 14097-4 aufgeteilt und vollständig überarbeitet.