DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
DIN EN 13204
Doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste - Sicherheits- und Leistungsanforderungen; Deutsche Fassung EN 13204:2004
Double acting hydraulic rescue tools for fire and rescue service use - Safety and performance requirements; German version EN 13204:2004
Einführungsbeitrag
Die Europäische Norm ist vom CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erstellt worden und wird national vom FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.7 "Rettungsgeräte" betreut.
Spezifiziert werden die Sicherheits- und minimalen Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren für doppelt wirkende hydraulische Rettungsgeräte für die Feuerwehr und Rettungsdienste, um als harmonisierte Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der Neuen Konzeption 98/37/EG (Maschinenrichtlinie), ergänzt um die Richtlinie 98/79/EG bereitzustellen.
Hydraulische Rettungsgeräte sind Geräte, die von den Feuerwehren und Rettungsdiensten im Wesentlichen für das Durchtrennen, Spreizen oder Auseinanderziehen von Teilen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen und Flugzeugen, die in Unfälle verwickelt sind, eingesetzt werden mit dem Ziel, Unfallopfer zu befreien oder einen Arbeitsraum für die medizinischen Rettungsdienste so schnell wie möglich zu schaffen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN V 14751-1:1997-07, DIN V 14751-2:1997-07 und DIN 14751-3:1992-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalt zusammengefasst; b) Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen und Prüfungen der Europäischen Norm übernommen, um als harmonisierte Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 98/37/EG, ergänzt um die Richtlinie 98/79/EG bereitzustellen; c) maximal zulässiger Betriebsdruck ist nicht mehr begrenzt; d) gleichzeitiger Betrieb von mehreren hydraulischen Rettungsgeräten ist zulässig; e) Verlängern von Rettungszylindern ist nicht mehr untersagt; f) für Öffnungs- und Schließzeiten gilt nun eine Mindestbewegungszeit; g) Benutzerinformation und Kennzeichnung aufgenommen; h) Liste der Gefährdungen aufgenommen, auf deren Basis die Sicherheitsanforderungen und -prüfungen zum Ausschalten oder Verringern der Gefahr erstellt wurden; i) Geräuschbestimmung der Genauigkeitsklasse 2 und Beispiele technischer Maßnahmen zur Geräuschminderung aufgenommen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 031-04-10 AA - Rettungsgeräte - SpA zu CEN/TC 192/WG 7
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 192/WG 7 - Hydraulische Rettungsgeräte und Hebekissen