DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
DIN 14800-18 Beiblatt 4
Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - Teil 18: Zusatzbeladungssätze für Löschfahrzeuge; Beiblatt 4: Beladungssatz D, Schaum
Fire-fighting equipment for fire-fighting and rescue service vehicles - Part 18: Additional equipment loading sets for fire fighting vehicles; Supplement 4: Equipment loading set D, foam
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN 14800-18 (einschließlich ihrer Beiblätter) enthält Anforderungen an die Zusammenstellung von Zusatzbeladungssätzen, die als feuerwehrtechnische Zusatzausrüstung auf Löschfahrzeugen mitgeführt werden können. In diesem Beiblatt ist listenmäßig die zweckmäßige feuerwehrtechnische Ausrüstung des Beladungssatzes D für die Verwendung von Löschschaum erfasst, die sich bei Einsätzen der Feuerwehr als besonders vorteilhaft erwiesen hat. Bei der Auswahl dieser Ausrüstungsgegenstände wurde so weit als möglich auf DIN-Normen Bezug genommen. Zusatzbeladungen werden bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sehr häufig neben der in den jeweiligen Fahrzeug-Typennormen verpflichtend vorgegebenen Standardbeladung vereinbart. Um sowohl den Anwendern als auch den Herstellern und Händlern die Zusammensetzung möglicher Zusatzbeladungen zu erleichtern und dabei einsatztaktisch zu vereinheitlichen, werden in dieser Norm (einschließlich Beiblätter) zweckmäßige Zusatzbeladungssätze zentral zusammengefasst. Bei der Zusammenstellung wurden alle Zusatzbeladungssätze der bestehenden Löschfahrzeug-Typennormen übernommen und aktualisiert sowie weitere zweckmäßige Beladungssätze neu zusammengestellt. Bei der zukünftigen Überarbeitung der jeweiligen Löschfahrzeug-Typennormen wird die dort gegebenenfalls enthaltene Tabelle mit den Zusatzbeladungssätzen entfallen und durch einen Verweis auf den entsprechenden Beladungssatz in dieser Norm ersetzt. Abweichungen von dieser Zusammensetzung aufgrund einsatztaktischer Erfordernisse oder wegen Überschreitung der verbleibenden Raum- und Gewichtsreserven sind bei der Bestellung zu vereinbaren. Beladungsgegenstände müssen nicht mehrfach mitgeführt werden, wenn sie in einem anderen mitgeführten Beladungssatz bereits enthalten sind, ausgenommen bei einer hohen gleichzeitigen Einsatzwahrscheinlichkeit. Dieses Dokument wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA 031-04-06-06 AK "Beladungssätze" im FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA "Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3" erstellt.