DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
Stellungnahme zu DIN 14685-1
„Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“
Stellungnahme des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW)
NA 031-06-01-08 AK „Tragbare Stromerzeuger“ zum Thema
„Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“
Die Stromerzeuger nach dieser Norm im Leistungsbereich von 5 kVA bis ca. 13 kVA werden mit thermisch- magnetischen Schutzschaltern ausgerüstet.
Die thermische Auslösung erfolgt mit einem Nennauslösestrom von 16 A in der Regel für alle Steckdosen 230/400 V.
Diese Art der Absicherung wird seit vielen Jahren im Bereich BOS angewendet und es ist nicht bekannt, dass es jemals zu thermischen Beschädigungen der Generatoren gekommen ist, insbesondere im Leistungsbereich 5 kVA bis 6 kVA.
Der Nennstrom der Schutzeinrichtung ergibt sich aus der Forderung nach DIN 14685-1, 4.1, Spiegelstrich zwei, dass generell über eine 1-phasige Leitung eine Leistung von 3,7 kVA übertragen werden soll, egal ob der einphasige Anschluss über die Wechselstromsteckdosen oder aus der Drehstromsteckdose über Verteilung versorgt wird.
Eine theoretische Überlastung des Generators im Leistungsbereich 5 kVA bis 6 kVA mit 2 x 16 A je Phase wird in der Praxis nicht vorkommen, weil es durch die Begrenzung der mechanischen Antriebsleistung, der üblich verwendeten Hubkolben Verbrennungsmotoren nicht möglich ist, solche Schieflasten überhaupt darzustellen.
Weiterhin wird eine Schieflast, die das Leistungsvermögen einer einzelnen Phase überschreitet, durch eine entsprechende Schieflastanzeige gemeldet, nach DIN 14685-1, 4.1.
Von der Verwendung von der Norm abweichenden thermisch- magnetischer Absicherungen wir bezüglich der Verfügbarkeit abgeraten.
Schaltungen bei denen im Kurzschlussfall einer Phase alle anderen Phasen ebenfalls abgeschaltet werden, würden die Verfügbarkeit massiv einschränken was für BOS-Anwendungen nicht akzeptabel ist.