DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
Fachbereich Brandmelde- und Feueralarmanlagen und elektrische Betriebsmittel
Die Brandmeldetechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes zum Warnen und Wecken von Personen innerhalb eines Gebäudes, zur Alarmierung des zuständigen Sicherheitspersonals (z. B. Selbsthilfekräfte) oder auch der Feuerwehr (direkt aufgeschaltet oder zunächst als interne Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt).
Durch intelligente bauliche und technische Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes kann man das Risiko eines Brandes zwar weitestgehend minimieren, aber seine Entstehung nicht hundertprozentig ausschließen. Deswegen werden neben dem abwehrenden Brandschutz, der der Sicherheit von Menschen, Umwelt und Sachwerten dient, auch hinsichtlich der Brandmelde-Technologie immer neue und herausfordernde Aufgaben gestellt. Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet, zu denen im NA 031-02-01 AA „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ die anerkannten technischen Regeln als normative Dokumente erarbeitet werden.
Der Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ befasst sich mit Brandmeldeanlagen (BMA) und ihren Komponenten. Die von ihm erarbeiteten Normen können in Produktnormen (für BMA-Komponenten) und Anwendungsnormen (für die Planung, Projektierung, Errichtung und Instandhaltung) unterteilt werden. Dabei spiegelt das Gremium die Arbeiten des europäischen Technischen Komitees CEN/TC 72 sowie des internationalen ISO/TC 21/SC 3.
Die Mehrzahl der Produktnormen im CEN/TC 72 werden im Rahmen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) bzw. seit Juli 2013 der EU-Bauproduktenverordnung Nr.305/2011 (EU) als harmonisierte Normen erarbeitet. Die Anwendungsnormen sind noch nationale Normen.
Die Normen unterscheiden weiterhin zwischen zwei verschiedenen Einsatzformen:
- den professionellen Anlagen, die im Rahmen einer Bauzulassung vorgeschrieben werden und strengen Kontrollen unterliegen, und
- den Anlagen/Meldern, die auf freiwilliger Basis installiert werden.
Der Arbeitsausschuss befasst sich des Weiteren mit den brandschutztechnischen Festlegungen für Sprachalarmanlagen (SAA), die in Brandmeldeanlagen zum Einsatz kommen und die Bewohner durch gesprochene Ansagen warnen.
Der Arbeitsausschuss entsprechend den Hauptnormungsthemen deren fachliche Bearbeitung auf folgende Arbeitskreise aufgeteilt:
NA 031-02-01-01 AK „Basiskomponenten von Brandmeldesystemen“;
NA 031-02-01-02 AK „Planung, Instandhaltung, Montage“;
NA 031-02-01-03 AK „Übertragungseinrichtungen“;
NA 031-02-01-05 AK „Rauchwarnmelder“´;
NA 031-02-01-07 AK „Feuerwehr-Peripheriegeräte“;
NA 031-02-01-08 AK „Brandmelder Gruppe A“;
NA 031-02-01-10 AK „Funk“;
NA 031-02-01-13 AK „Brandmelder Gruppe B“;
NA 031-02-01-14 AK „Signalgeber“;
NA 031-02-01-15 AK „Sprachalarmanlagen“.