NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

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Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen des Normenausschusses Feuerwehrwesen.

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2016-11: Nut statt Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss Problemloserer Anschluss der Quellenabsaugung

( 2016-11-16 )  Um die Quellenabsaugung im Feuerwehrhaus problemloser anschließen zu können, hat die Feuerwehr Ratingen den hierbei störenden, weil herausstehenden, Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss entfernt und anstelle des Führungsstifts eine Nut am Abgasendrohr des Fahrzeugs eingearbeitet sowie den Endrohrdurchmesser etwas aufgeweitet (siehe Bild 1). Der Führungsstift beim Abgasanschluss dient dem Anschluss eines Abgasschlauchs nach DIN 14572 (siehe Schnitt A-A in Bild 2). Anstelle der Seite mit der Nut, was ursprünglich vorgesehen ist, wird nun die Seite mit dem Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss angekuppelt (siehe Bild 3). Der Anschluss der Abgasabsauganlage als Quellenabsaugung ist damit einfacher möglich (siehe Bild 4). Mehr 

Stellungnahme zu DIN 14685-1 „Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“

( 2016-10-24 )  Stellungnahme des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-06-01-08 AK „Tragbare Stromerzeuger“ zum Thema „Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“ Die Stromerzeuger nach dieser Norm im Leistungsbereich von 5 kVA bis ca. 13 kVA werden mit thermisch- magnetischen Schutzschaltern ausgerüstet. Die thermische Auslösung erfolgt mit einem Nennauslösestrom von 16 A in der Regel für alle Steckdosen 230/400 V. Diese Art der Absicherung wird seit vielen Jahren im Bereich BOS angewendet und es ist nicht bekannt, dass es jemals zu thermischen Beschädigungen der Generatoren gekommen ist, insbesondere im Leistungsbereich 5 kVA bis 6 kVA. Der Nennstrom der Schutzeinrichtung ergibt sich aus der Forderung nach DIN 14685-1, 4.1, Spiegelstrich zwei, dass generell über eine 1-phasige Leitung eine Leistung von 3,7 kVA übertragen werden soll, egal ob der einphasige Anschluss über die Wechselstromsteckdosen oder aus der Drehstromsteckdose über Verteilung ... Mehr 

2015-01: Neue Brandschutzordnung DIN 14096 und alte Sicherheitszeichen nach früherer ASR A 1.3 Weiterverwendung alter Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 ist auch bei der Brandschutzordnung möglich

( 2015-07-28 )  Brandschutzzeichen Feuerlöscher nach ASR A 1.3 Nachdem im Mai 2014 die Neuausgabe von DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ mit den dort abgebildeten neuen Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 bzw. der DIN EN ISO 7010 erschienen ist, wurde an den zuständigen FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ die Frage gestellt, ob für neu erstellte bzw. überarbeitete Brandschutzordnungen (BSO) nach DIN 14096:2014-05 in jedem Fall auch neue Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 verwendet werden müssen. Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031 04 02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ möchte diese Frage wie folgt beantworten: Wegen der Erstellung einer neuen Brandschutzordnung nach DIN 14096 müssen nicht zwangsläufig alle Sicherheitszeichen im Objekt an die aktuelle ASR A 1.3 Ausgabe 2013 angepasst werden. In Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind die Sicherheitszeichen ... Mehr 

Mitteilung des Arbeitsauschusses NA 031-04-07 AA „Sonstige Fahrzeuge“ Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:2007-05 – Hinweise zum Betrieb der Zugeinrichtung

( 2015-07-28 )  Nach den Regularien des DIN ist der Arbeitsausschuss für die Auslegung von Normanforderungen zuständig. Der Arbeitsauschusses NA 031-04-07 AA „Sonstige Fahrzeuge“ im FNFW möchte deshalb auf Grund sich häufender Nachfragen zum Betrieb der Zugeinrichtung beim Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:2007-05 auf nachfolgendes hinweisen. Abschnitt 5.2.3 der Norm legt fest, dass für den Betrieb mit der Zugeinrichtung eine Feststellbremse eingebaut sein muss, die auf alle Räder wirkt. Der eingeschaltete Zustand muss durch eine Kontroll-Lampe im Fahrerhaus angezeigt werden. Es wird hiermit mitgeteilt, dass die Selbstbergung des Fahrzeuges durch diese Normvorgabe nicht ausgeschlossen und damit generell zulässig ist. Abschnitt 5.2.3 der Norm besagt lediglich, dass zum Betrieb der Zugeinrichtung eine Feststellbremse eingebaut sein muss. Eine Anforderung, dass diese bei jeglichem Betrieb in Funktion sein muss, gibt es nicht. Nachdem offensichtlich in letzter Zeit häufiger eine gegenseitige Abhängigkeit ... Mehr