DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
2025-01: Norm zu Rüstwagen wird überarbeitet
DIN 14555-3 ist zur Revision beschlossen worden – Norm-Entwurf erscheint im 1. Quartal 2025
Im Dezember 2024 wurde vom NA 031-04-07 AA „Sonstige Fahrzeuge” der einstimmige Beschluss gefasst, die Norm DIN 14555-3:2016-12 „Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 3: Rüstwagen RW“ zu überarbeiten. Eine Projektgruppe hatte den Norminhalt überprüft und einen Norm-Vorschlag zur Überarbeitung vorbereitet.
Der Rüstwagen ist keine selbstständige Einheit, sondern wird in der Regel mindestens zusammen mit einem wasserführenden Löschfahrzeug eingesetzt. Dabei werden vom Rüstwagen in erster Linie folgende Einsatzbereiche abgedeckt bzw. folgende Aufgaben wahrgenommen:
- LKW-Unfälle und schwere Verkehrsunfälle;
- auslaufenden Betriebsstoffen nach Verkehrsunfällen;
- Unfälle im Schienenverkehr;
- Betriebs- und Maschinenunfälle;
- Tiefbau- und Hochbauunfälle;
- Gebäudeeinstürze;
- Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen;
- Unterstützung bei Gefahrguteinsätzen;
- Technische Hilfeleistung bei Großschadensereignissen;
- Technische Hilfeleistung bei Brandeinsätzen;
- Versorgung von auf dem Fahrzeug mitgeführten Stromverbrauchern, z. B. bei Unwettereinsätzen.
Der Norm-Entwurf wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erscheinen.
Gegenüber der Ausgabe Dezember 2016 von DIN 14555‑3: ist vorgesehen, folgende signifikanten Änderungen vorzunehmen:
- Anforderungen an das Fahrgestell und die technischen Einrichtungen des RW vollständig überarbeitet, insbesondere zur Stromerzeugung bzw. zum Strombedarf.
- Beladung des RW vollständig überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.