NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

2024-12-06

2024-12: Drehleitern - Norm-Entwurf E DIN 14701-2 wird im Januar 2025 beraten

Basis für die Überarbeitung der europäischen Drehleiternormen

Im Januar 2025 wird der vom Arbeitsausschuss NA 031-04-08 AA „Hubrettungsfahrzeuge – SpA zu CEN/TC 192/WG 4“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erstellte Norm-Entwurf E DIN 14701-2 „Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste – Teil 2: Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 14043 (Vorschlag für eine Europäische Norm)“ beraten.

E DIN 14701-2 ist konzipiert, um pro‑aktiv die spätere Revision der europäisch vereinheitlichten Drehleiter-Norm DIN EN 14043 vorzubereiten. Dabei ist vorgesehen, E DIN 14701-2 bei CEN Europäisches Komitee für Normung als deutschen Vorschlag für eine Aktualisierung der DIN EN 14043 einzubringen.

Wichtige Aspekte dieses Norm-Entwurfs sind:

  • E DIN 14701-2 dient als Vorschlag zur Anpassung der europäischen Norm mit zusätzlichen Sicherheits- und Leistungsanforderungen, die durch DIN EN 14043 bisher nicht abgedeckt sind. Des Weiteren wird geprüft, inwieweit Bedien- und Überwachungseinrichtungen an Hubrettungsfahrzeugen angepasst werden können.
     
  • Die Notwendigkeit der Drehleitern mit sequenziellen Bewegungen (Halbautomatik-Drehleitern) nach DIN EN 14044 ist nicht mehr gegeben.
     
  • Das nationale Vorwort der DIN EN 14043 und DIN EN 14044 – einschließlich der Beladeliste - wird durch diesen Norm-Entwurf E DIN 14701-2 obsolet und wird bei einer künftigen Neuausgabe der DIN EN 14043 (und ggf. DIN EN 14044) entsprechend angepasst.
     
  • Die EN 14043 behält vollumfänglich ihre Gültigkeit.
     
  • Die neue europäische Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen) wird in diesem Dokument bereits teilweise berücksichtigt.
     
  • Alternative Antriebsarten werden in diesem Entwurf ebenso berücksichtigt wie spezielle Fahrgestellausführungen. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben der Drehleiter sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments nur in Einzelfällen im Einsatz. Dennoch versucht der Arbeitsausschuss NA 031‑04‑08 AA technologieoffene Anforderungen an die Fahrzeuge zu beschreiben und Hinweise zum Betrieb von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu geben. Aktuell werden einige Forderungen nur mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren erfüllt. Der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bedarf vom Anwender der Norm einer Abschätzung im Einzelfall.