DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
2024-02: Unterspannungswarner in Feuerwehrfahrzeugen
Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA „Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge – Löschfahrzeuge – SpA zu CEN/TC 192/WG 3“ hat sich auf seiner letzten Sitzung im Januar 2024 in Ratingen gegen die verpflichtende Aufnahme eines Unterspannungswarners in E DIN 14502-2 „Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3 (Vorschlag für eine Europäische Norm)“ entschieden und bewusst nur die folgende Empfehlung ausgesprochen: „Es sollte ein Unterspannungswarner vorhanden sein.“
In E DIN 14502-2 ist als eine mögliche Lösung bereits ein Batteriewächter beschrieben. Dieser muss sicherstellen, dass die Kapazität der Fahrzeugbatterien auch bei Betrieb von Ladestationen (z. B. für Handscheinwerfer) immer soweit erhalten bleibt, dass das Feuerwehrfahrzeug gestartet werden kann. Unterspannungswarner dienen als Ergänzung durch optische und akustische Signalisierung dieses kritischen Zustandes.
Diese optische und akustische Signalisierung hat in den letzten Jahren teilweise dazu geführt, dass sich die Einsatzkräfte auf die Signalisierung verlassen haben. Häufig wurden beispielsweise eingeschaltete Lichtmasten bei nicht laufendem Motor bis zum Erklingen des Unterspannungswarners betrieben. Der Fahrzeugmotor konnte bei Ertönen des Unterspannungswarners zwar noch gestartet werden, die Batteriespannung war in manchen Fällen aber bereits so gering, dass dies einen negativen Einfluss auf die Lebensdauer der Batterie hatte.
Auch in der heutigen Zeit ist der aktive Betrieb von Verbrauchern, z. B. Lichtmasten – auch bei Verwendung von LED-Technik – grundsätzlich nur bei eingeschaltetem Motor anzuraten, um die Belastung der Batterie zu minimieren. Denn eines muss den Anwendern bewusst sein: Der Batteriewächter schaltet nur die Funktionen des Aufbaus ab, damit wird der Stromverbrauch des Fahrgestells jedoch nicht unterbrochen.