DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
2019-12: Zukünftig Lumen anstelle Watt bei Scheinwerferangaben
Leistungsangaben werden geändert
Seit vielen Jahrzehnten wurde aus praktischen Gründen in Feuerwehrfahrzeugnormen für Scheinwerfer die Leistungsangabe in Watt vorgenommen (meist 1 000 W je Scheinwerfer).
Zukünftig wird für Scheinwerfer der Lichtstrom in Lumen (lm) festgelegt, nachfolgend am Beispiel der zz. laufenden Überarbeitung von DIN 14530-8 (LF 20 KatS):
„Es muss eine ständig betriebsbereite, manuell aufklappbare oder ausziehbare Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast) vorhanden sein,
- deren unterste Lichtpunkthöhe mindestens 2 000 mm über dem höchsten festen Punkt des Fahrzeugs liegen muss,
- deren Gesamtlichtstrom min. 20 000 lm (maximale Lichtleistung nach Herstellerangabe) betragen muss. Dabei sind mindestens zwei Leuchtmittel zu verwenden. Die Kombination verschiedener Abstrahlwinkel (nah/fern) wird empfohlen,
- die mit einer Lichtbrücke versehen sein muss die ± 40° neigbar ist,
- die nach beiden Seiten drehbar ist und eine Ausleuchtung von mindestens 2 x 180° gewährleistet.“
Die Änderung der Leistungsangabe erfolgt, weil der Zahlenwert in Watt lediglich angibt wie viel elektrische Leistung vom Scheinwerfer aufgenommen wird (Input), aber nicht, was letztlich an nutzbarer Lichtleistung vom Scheinwerfer abgegeben wird (Output). Die Angabe des Zahlenwerts in Lumen hingegen ist ein Maß für deren Helligkeit. Der Lichtstrom (lm = Lumen), die Lichtstärke (cd = Candela) und die Beleuchtungsstärke (lx = Lux) sind durch physikalische Gleichungen miteinander verknüpft und können entsprechend umgerechnet werden.