NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

2018-11-16

2018-11: Ferninspektion wird zum Standard

Neue Fassung der DIN 14676 für Rauchwarnmelder veröffentlicht

Seit November sind beide Teile der Norm DIN 14676, „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ in der aktualisierten Fassung verfügbar und von Dezember an gültig. Teil 1 befasst sich mit Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Rauchwarnmelder, Teil 2 mit den Anforderungen an den Dienstleistungserbringer. Die neue Version der Normenreihe berücksichtigt erstmals auch Rauchwarnmelder, die sich per Funk fernwarten lassen.

Drei Inspektionsverfahren

Funk-Rauchwarnmelder sind mit dem zuständigen Dienstleister vernetzt und übertragen die Daten zum Gerätezustand selbstständig in regelmäßigen Abständen – für die Wartung gilt zum Beispiel die Vorgabe von zwölf Monaten – direkt in dessen System. Für die Wartung solcher Funk-Rauchwarnmelder gab es bisher keine genormte Grundlage. Hier setzt die Neufassung der DIN 14676 an. Sie unterscheidet nun explizit zwischen drei Inspektionsverfahren:

  • Rauchwarnmelder der Bauweise A: ohne Ferninspektion
  • Rauchwarnmelder der Bauweise B: Teil-Ferninspektion
  • Rauchwarnmelder der Bauweise C: komplette Ferninspektion

Rauchwarnmelder fast überall Pflicht

In allen Bundesländern müssen Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, für Bestandsgebäude gilt diese Verpflichtung mittlerweile in zwölf Ländern. Berlin, Brandenburg und Thüringen führen die Vorgabe bis Ende 2020 beziehungsweise Anfang 2019 ein, lediglich Sachsen hat keine Pläne, Hauseigentümer zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Bestandsgebäuden zu verpflichten. Wer jetzt neue Geräte installiert, hat die Wahl zwischen klassischen Rauchwarnmeldern oder solchen, die sich per Funk fernwarten lassen. Diese entsprechen nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern sind gerade für Mieter besonders komfortabel, weil diese für die regelmäßigen Wartungstermine nicht mehr zu Hause bleiben und dem Dienstleister die Tür öffnen müssen – der kann wiederum die Gerätedaten aus der Ferne auslesen und muss nur bei einem tatsächlichen Defekt in die Wohnung.

 

 

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