DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60950-22
; VDE 0805-22:2006-09
Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit - Teil 22: Einrichtungen für den Außenbereich (IEC 60950-22:2005, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60950-22:2006
Information technology equipment - Safety - Part 22: Equipment installed outdoors (IEC 60950-22:2005, modified); German version EN 60950-22:2006
Einführungsbeitrag
In der Norm DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1):2003-03 sind die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Einrichtungen der Informationstechnik unter üblichen Einsatzbedingungen (z. B. im Innenbereich) festgelegt. Sie gilt für netz- oder batteriebetriebene Einrichtungen der Informationstechnik, einschließlich elektrischer Büromaschinen, und für dazugehörige Einrichtungen mit Nennspannungen bis 600 V sowie für Telekommunikations-Endeinrichtungen oder für die Infrastruktur des Telekommunikationsnetzes.
DIN EN 60950-22 (VDE 0805-22):
Alle über die in DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1) hinausgehenden Anforderungen an Einrichtungen der Informationstechnik, die an Betriebsstätten im Außenbereich eingesetzt werden sollen, werden in DIN EN 60950-22 (VDE 0805-22) festgelegt. Diese Anforderungen an Einrichtungen für den Außenbereich gelten auch, soweit zutreffend, für leere Umhüllungen für den Außenbereich, die für die Aufnahme von Einrichtungen der Informationstechnik bestimmt sind und an einer Betriebsstätte im Außenbereich verwendet werden sollen.
DIN EN 60950-23 (VDE 0805-23):
Alle über die in DIN EN 60950-1 (VDE 0805-1) hinausgehende Anforderungen an Einrichtungen der Informationstechnik mit eingebauten Datenspeicherungssystemen, die sich bewegende gefährliche Teile enthalten, werden in DIN EN 60950-23 (VDE 0805-23) festgelegt. Die Datenspeichersysteme sind üblicherweise groß genug, um einer Person vollen Zugang zu gestatten. Die Systeme schließen ebenso ähnlich große Einrichtungen ein, bei denen Zugang für den Kopf oder Gliedmaßen zu dem Bereich mit den sich bewegenden gefährlichen Teilen möglich ist.
Diese Norm ist nicht auf Einrichtungen mit nicht eingebauten sich bewegenden gefährlichen Teilen, beispielsweise in industriellem Umfeld errichtete automatische Funktionseinheiten, anzuwenden.
Für die Normen ist das nationale Arbeitsgremium K 711 "Sicherheit elektronischer Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik" zuständig.