DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN 14424
Feuerwehrwesen - Explosionsgeschützte tragbare Umfüllpumpe mit Elektromotor - Anforderungen, Typ- und Abnahmeprüfung
Firefighting equipment - Explosion-proof portable transfer pump with electric motor - Requirements, type and acceptance test
Einführungsbeitrag
Die Normen wurden im FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.2 "Feuerlöschpumpen" erstellt. Sie enthalten die Anforderungen und die Prüfverfahren von explosionsgeschützten tragbaren (Gefahrgut-)Umfüllpumpen mit Elektromotor.
Verglichen mit den früheren Ausgaben dieser Normen wurden notwendige Änderungen der Anschlussspannungen vorgenommen. Des Weiteren erfolgte aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Anpassung der Schutzarten (neu: Explosionsschutzkurzzeichen) und der Kennzeichnungen an die Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die tragbare Umfüllpumpe (TUP) nach DIN 14424 dient im explosionsgefährdeten Bereich Zone 1 zum Umpumpen von Mineralölprodukten und von sonstigen brennbaren Flüssigkeiten der Explosionsgruppen II A und II B und der Temperaturklassen T1 bis T3 mit einer kinematischen Viskosität von nicht mehr als 1,5 Quadratzentimeter je Sekunde.
Die explosionsgeschützte tragbare Gefahrgut-Umfüllpumpe (GUP) nach DIN 14427 dient darüber hinaus zusätzlich zum Umpumpen von aggressiven Flüssigkeiten.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 14424:1988-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Kennzeichnung nach Richtline 94/9/EG (ATEX-Richtlinie) aufgenommen; b) Explosionsschutzkurzzeichen aufgenommen; c) Anschlussspannungen aktualisiert; d) Verweisungen auf Gesetze, Verordnungen und Technische Regelwerke aktualisiert; e) Kompatibilität explosionsgeschützter Steckvorrichtungen aktualisiert; f) Anforderungen an die Kennzeichnung und Kurz-Bedienungsanleitung (früher Beschriftung) geändert; g) Vorgabe der Anstrich-Kennzeichnung von Schmierstellen in Farbe rot ist entfallen; h) Inhalt normtechnisch und redaktionell überarbeitet.