DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60947-2
; VDE 0660-101:2004-03
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 2: Leistungsschalter (IEC 60947-2:2003); Deutsche Fassung EN 60947-2:2003
Low-voltage switchgear and controlgear - Part 2: Circuit breakers (IEC 60947-2:2003); German version EN 60947-2:2003
Einführungsbeitrag
Die Norm gilt für Leistungsschalter, deren Hauptstromkreise zum Anschluss an Stromkreise mit Bemessungsspannungen bis 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung vorgesehen sind; sie enthält außerdem zusätzliche Anforderungen an Leistungsschalter mit integrierten Sicherungen.
Für die Norm ist das K 431 "Niederspannungsschaltgeräte und -kombinationen" zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60947-2 (VDE 0660 Teil 101):2002-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderungen und Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) sind im neuen Anhang J zusammengefasst, soweit es Gemeinsamkeiten bezüglich Anforderungen, Prüfungen und/oder Geräte gab. b) EMV-Belange von Hilfseinrichtungen für Leistungsschalter, wie Hilfsauslöser und Motorantriebe, werden im neuen Anhang N behandelt. c) Anhang F (Zusätzliche Prüfungen für Leistungsschalter mit elektronischem Überstromschutz) ist technisch und redaktionell überarbeitet. Er enthält jetzt Verweise auf Anhang J. d) Einzelne Festlegungen für die Prüfungen im Hauptteil dieser Norm und im Anhang B (Leistungsschalter mit Fehlerstromschutz - CBRs) sind verbessert, z. B. ist die niedrigste Prüfspannung für CBRs mit netzspannungsabhängiger Wirkungsweise neu festgelegt. e) Der neue Anhang M (Modulare Fehlerstromgeräte) ergänzt Anhang B (Leistungsschalter mit Fehlerstromschutz). f) Die in dieser Norm verwandten Kurz- und Bildzeichen sind mit ihren Fundstellen im neuen Anhang K zusammengestellt. G) Leistungsschalter ohne Überstromschutz (CBIs) werden im neuen Anhang L behandelt. Sie können als Lastschalter und als Leistungstrennschalter eingesetzt werden. Sie entstehen aus Leistungsschaltern durch Weglassen der Überstromauslöser. h) Stossspannungsprüfungen sind für den Nachweis der Isolationseigenschaften obligatorisch.