DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60598-2-10
; VDE 0711-2-10:2004-03
Leuchten - Teil 2-10: Besondere Anforderungen - Ortsveränderliche Leuchten für Kinder (IEC 60598-2-10:2003); Deutsche Fassung EN 60598-2-10:2003
Luminaires - Part 2-10: Particular requirements - Portable luminaires for children (IEC 60598-2-10:2003); German version EN 60598-2-10:2003
Einführungsbeitrag
In der Norm sind die Anforderungen an ortsveränderliche Leuchten für Kinder festgelegt, die für die Verwendung mit Glühlampen oder einseitig gesockelten Leuchtstofflampen zum Betrieb an einer Versorgungsspannung bis einschließlich 250 V bestimmt sind.
Die Norm gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711 Teil 1), auf die Bezug genommen wird.
Die Norm gilt nicht für
- ortsveränderliche Leuchten, die bezeichnenderweise als ein zusätzliches Zierelement auf vorübergehende dekorative Aufbauten aufgrund von Festen oder Feiern gestellt werden
- Steckerleuchten, die nur eine schwache Hintergrundbeleuchtung liefern, d. h., die Teil einer Steckvorrichtung sind
- batteriebetriebene Leuchten oder Leuchten, die nicht zum direkten Anschluss an das Versorgungsnetz bestimmt sind
- Spielzeuge
- Leuchten, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Erwachsenen verwendet zu werden
- Leuchten mit zweidimensionalen graphischen Reproduktionen von Personen oder Tieren (wirklichkeitsgetreu oder frei erfunden) auf abnehmbaren Lampenschirmen.
Für die Norm ist das UK 521.4 "Leuchten" zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0711-210 (VDE 0711 Teil 210):1991-10 und DIN EN 60598-2-10/A2 (VDE 0711 Teil 210/A1):1995-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Normtitel wurde geändert und der Normtext komplett überarbeitet. b) 10.1.1: In den Anwendungsbereich wurden einseitig gesockelte Leuchtstofflampen zum Betrieb an einer Versorgungsspannung bis 250 V aufgenommen und es wurde genauer abgegrenzt, für welche Leuchten die Norm nicht anwendbar ist. c) 10.1.2: Normative Verweisungen wurden hinzugefügt. d) 10.3: Der Begriff "ortsveränderliche Leuchte für Kinder" wurde neu definiert und die Begriffe für "Kinder" und "abnehmbares Einzelteil" wurden ergänzt. e) 10.4: Die Anforderungen an Leuchten der Schutzklasse II wurden ergänzt. Stecker-Transformatoren/Konverter müssen nun dauerhaft mit der Leuchte mit Schutzklasse III isolierten Teilen verbunden sein. f) 10.5: Der Text wurde komplett überarbeitet und die Anforderungen an die Aufschriften von Leuchten der Schutzklasse III wurden hinzugefügt. g) 10.6: Zusätzliche Anforderungen an kleine abnehmbare Einzelteile, Schalter und gegen die Berührbarkeit von heißen Teilen wurden aufgenommen. h) 10.12: Es wurden Temperaturgrenzwerte für berührbare Teile festgelegt. i) 10.15: Anforderungen an die Feuerbeständigkeit von verwendeten Textilien wurden ergänzt.