NA 022

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE

Norm [AKTUELL]

IEC 60966-4
Konfektionierte Koaxial- und Hochfrequenzkabel - Teil 4: Rahmenspezifikation für halbstarre konfektionierte Koaxialkabel

Titel (englisch)

Radio frequency and coaxial cable assemblies - Part 4: Sectional specification for semi-rigid coaxial cable assemblies

Einführungsbeitrag

Die Internationalen Normen wurden im Rahmen der "Maintenance" im IEC/SC 46A "Koaxiale Kabel" überarbeitet und sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ohne Änderungen übernommen. Das zuständige nationale Komitee ist das UK 412.3 "Koaxialkabel" der DKE.
IEC 60966-4:
Dieser Teil von IEC 60966 ist eine Rahmenspezifikation, in der halbstarre konfektionierte Koaxialkabel beschrieben sind, die zur Übertragung hochfrequenter, analoger und digitaler Signale eingesetzt werden. Festgelegt sind einheitliche Anforderungen zur Prüfung der elektrischen, mechanischen und klimatischen Eigenschaften der konfektionierten Kabel, die aus halbstarren koaxialen Kabeln und koaxialen Steckern zusammengesetzt sind.
Diese Rahmenspezifikation ist durch Bauartspezifikationen zu ergänzen, in denen zusätzliche Einzelheiten, wie bei speziellen Anwendungen erforderlich, beschrieben sind.
Zusätzlich zu den Anforderungen der elektrischen und mechanischen Prüfungen sowie der Prüfungen des Umweltverhaltens sind die Prüfungen mit den dazugehörenden Prüfstufen, Qualitätsniveaus sowie Prüfhäufigkeiten festgelegt.
Halbstarre Kabel sind Hochfrequenzkabel, die einmal in eine bestimmte Form gebogen werden und diese Form dann beibehalten. Die beschriebenen Kabel werden z. B. zur inneren Verkabelung von Hochfrequenz-Messgeräten eingesetzt.
IEC 60966-4-1:
Dieser Teil der IEC 60966 ist ein Vordruck für eine Bauartspezifikation, in der halbstarre konfektionierte Koaxialkabel beschrieben sind, die zur Übertragung hochfrequenter, analoger und digitaler Signale eingesetzt werden.
Mit dem Vordruck für eine Bauartspezifikation wird die Schaffung einer einheitlichen Anordnung und eines einheitlichen Stils von Bauartspezifikationen erreicht.
Die Bauartspezifikation kann durch Einfügen von Daten in das Formblatt von einem nationalen Normungsinstitut, von einem zugelassenen Hersteller oder von einem Anwender erstellt werden. Wenn die Bauartspezifikation von einem Anwender erstellt wird, muss diese bei dem nationalen autorisierten Normungsinstitut von einem zugelassenen Hersteller eingereicht werden.
In dem Vordruck für eine Bauartspezifikation werden die konstruktiven Details sowie die elektrischen und die mechanischen Anforderungen beschrieben. Weiterhin ist in einer Tabelle die Gruppierung der Prüfungen für die Bauartanerkennung oder die Befähigungsanerkennung zusammengestellt.

Ausgabe 2003-08
Originalsprache Englisch , Französisch
Preis Auf Anfrage
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