DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN VDE 0100-702
; VDE 0100-702:2003-11
Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Teil 702: Becken von Schwimmbädern und andere Becken
Erection of low voltage installations - Requirements for special installations or locations - Part 702: Swimming pools and other basins
Einführungsbeitrag
Die Norm gilt für fest errichtete elektrische Anlagen in festgelegten Bereichen in und um Becken von Schwimmbädern und anderen Becken. In diesen Bereichen ist üblicherweise aufgrund der Verringerung des elektrischen Widerstandes des menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit Erdpotential die Wirkung eines elektrischen Schlags größer.
Die Norm gilt nicht für natürliche Gewässer, mit Wasser gefüllte Kiesgruben, Küstenbereiche und ähnliche Bereiche. Sind bei solchen Gewässern jedoch bestimmte Stellen als Schwimmbad ausgewiesen, gelten für die dort fest zu errichtenden elektrischen Anlagen die Anforderungen für Becken von Schwimmbädern entsprechend dieser Norm.
Der Kommentar zu dieser Norm ist im Band 67B der VDE-Schriftenreihe abgedruckt.*)
Für die Norm ist das UK 221.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0100-702 (VDE 0100 Teil 702):1992-06 und DIN VDE 0100-738 (VDE 0100 Teil 738):1988-04 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Zusammenfassung von Anforderungen zu Becken von Schwimmbädern und Springbrunnen in einer Norm sowie Angleichung der Bereiche von Springbrunnen an die von Schwimmbädern; b) Anforderungen für "andere Becken", zum einen begehbar und zum anderen nicht begehbar, aufgenommen; c) Schutzmaßnahmen festgelegt für Stromkreise von Betriebsmitteln im Inneren des Beckens von Schwimmbädern, die nur betrieben werden, wenn sich Personen nicht im Becken befinden; d) Bereich 2 für nicht begehbare Becken von Springbrunnen entfallen; e) Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag teilweise geändert, insbesondere für nicht begehbare Becken; f) Potentialsteuerung für Springbrunnen nicht mehr zwingend gefordert; g) Schutzmaßnahmen für im Fußboden eingebettete Flächenheizungen geändert; h) Anforderungen für das Errichten elektrischer Betriebsmittel einschließlich Verbrauchsmittel im Bereich 1 aufgenommen; i) Erleichterung für die Anbringung von Schaltern und Leuchten in Schwimmbädern mit kleinem Umgebungsbereich.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/UK 221.1 - Schutz gegen elektrischen Schlag
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
IEC/TC 64 - Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag