DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60598-2-2
; VDE 0711-2-2:2025-01
Leuchten - Teil 2-2: Besondere Anforderungen - Einbauleuchten und luftführende Einbauleuchten (IEC 60598-2-2:2023); Deutsche Fassung EN IEC 60598-2-2:2024
Luminaires - Part 2-2: Particular requirements - Recessed luminaires and recessed air-handling luminaires (IEC 60598-2-2:2023); German version EN IEC 60598-2-2:2024
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt Anforderungen für Einbauleuchten mit elektrischen Lichtquellen für den Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1000 V fest. Es spezifiziert auch die Anforderungen an luftführende Einbauleuchten zur Verwendung mit einem Lüftungskanal oder einem belüfteten Raum (Plenum). Dieser Teil von IEC 60598 legt Anforderungen für Einbauleuchten mit elektrischen Lichtquellen für den Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1000 V fest. Er spezifiziert auch die Anforderungen an luftführende Einbauleuchten zur Verwendung mit einem Lüftungskanal oder einem belüfteten Raum (Plenum). Anforderungen an luftführende Leuchten aus IEC 60598-2-19 wurden in dieses Dokument übernommen. In diesem Anwendungsbereich werden keine Einschränkungen genannt. Gegenüber DIN EN 60598-2-2 (VDE 0711-2-2):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderungen aus IEC 60598-1, die spezifisch für Einbauleuchten sind, wurden jetzt in diesen Teil 2-2 übernommen; b) die Anforderungen für luftführende Leuchten aus IEC 60598-2-19 wurden jetzt in diesen Teil 2-2 übernommen; c) die Verweisungen auf Teil 1 wurden aktualisiert. Typische Anwendungsbeispiele dieses Dokuments sind Einbauleuchten und luftführende Einbauleuchten zur Verwendung mit einem Lüftungskanal oder einem belüfteten Raum.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-2-2 (VDE 0711-2-2):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderungen aus IEC 60598-1, die spezifisch für Einbauleuchten sind, wurden jetzt in diesen Teil 2-2 übernommen; b) die Anforderungen für luftführende Leuchten aus IEC 60598-2-19 wurden jetzt in diesen Teil 2-2 übernommen; c) die Verweisungen auf Teil 1 wurden aktualisiert.