DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60335-2-9
; VDE 0700-9:2024-08
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-9: Besondere Anforderungen für Grillgeräte, Brotröster und ähnliche ortsveränderliche Kochgeräte (IEC 60335-2-9:2019, modifiziert); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-9:2023 + A11:2023
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-9: Particular requirements for grills, toasters and similar portable cooking appliances (IEC 60335-2-9:2019, modified); German version EN IEC 60335-2-9:2023 + A11:2023
Einführungsbeitrag
Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen ortsveränderlichen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, die mit einer Garfunktion wie zum Beispiel Backen, Braten und Grillen ausgestattet sind und deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Die Norm gilt nicht für Barbecue-Grillgeräte zur Verwendung im Freien. Geräte, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, sind zum Beispiel: Barbecue-Grillgeräte für den Gebrauch in Innenräumen, Brotbackgeräte, Zuckerwattemaschinen und Kontaktgrills (Bratplatten).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-9 (VDE 0700-9):2011-10 und DIN EN 60335-2-9 Berichtigung 1 (VDE 0700-9 Berichtigung 1):2012-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung des Textes an die IEC 60335-1 Ed.5 und ihre Amendments A1 (Ed.5.1) und A2 (Ed.5.2); b) Überarbeitung der Tests bezüglich Unsachgemäßer Betrieb von Brotröstern (19.11.2, 19.102); c) die CENELEC-Änderung A11 wurde eingearbeitet.