DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60335-2-11
; VDE 0700-11:2023-03
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-11: Besondere Anforderungen für Trommeltrockner (IEC 60335-2-11:2019, modifiziert); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-11:2022 + A11:2022
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-11: Particular requirements for tumble dryers (IEC 60335-2-11:2019, modified); German version EN IEC 60335-2-11:2022 + A11:2022
Einführungsbeitrag
Elektrischen Trommeltrockner für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Trommeltrockner, in denen zum Trocknen der Textilien ein Kältesystem mit eingebauten gekapselten Motorverdichtern eingesetzt wird. Diese Geräte können brennbare Kältemittel enthalten. Trommeltrockner, die von Laien in Läden und an anderen Orten mit typischen Haushaltsanwendungen verwendet werden. Diese Norm behandelt die Sicherheit der im Anwendungsbereich aufgeführten Geräte. Diese Norm gilt nicht für: - Geräte mit Dampferzeugungseinrichtungen, in denen Dampf mit einem Druck von mehr als 50 kPa erzeugt wird; - Trommeltrockner für den Einsatz im gewerblichen Bereich, zum Beispiel in Waschsalons (siehe EN 50570). Die Norm berücksichtigt im Allgemeinen nicht: - Kinder, die mit den Geräten spielen; - den Gebrauch des Gerätes durch Kinder unter 3 Jahren; - den Gebrauch des Gerätes durch Kinder unter 8 Jahren ohne Beaufsichtigung; - die Wartung durch Kinder, einschließlich der Reinigung des Gerätes.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-11 (VDE 0700-11):2019-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Textes an IEC 60335 1, 5. Ausgabe und die Änderungen 1 und 2; b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt (7.12, 7.12.1, 11.3, 19.101, AA.5.2); c) ausführlichere Prüfspezifikationen wurden in 11.3 und 15.2 festgelegt; d) spezifische Anforderungen an Geräte mit Dampferzeugern ergänzt (3.1.9, 3.6.101, 7.12, 11.7, 19.1 und 22); e) spezifische Anforderungen für programmierbare elektronische Schaltungen hinzugefügt (22.108); f) Anhang AA wurde gestrichen, da er durch Teil 1 abgedeckt ist, und die übrigen Anhänge wurden neu nummeriert.