DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 50632-2-5
; VDE 0740-632-2-5:2022-08
Motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Staubmessverfahren - Teil 2-5: Besondere Anforderungen für Kreissägen; Deutsche Fassung EN 50632-2-5:2016 + A1:2021
Electric motor-operated tools - Dust measurement procedure - Part 2-5: Particular requirements for circular saws; German version EN 50632-2-5:2016 + A1:2021
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt allgemeine Anforderungen für die Staubmessung von netzbetriebenen und akkubetriebenen Elektrowerkzeugen fest. Es gilt für Elektrowerkzeuge mit und ohne Entstauber, bei denen Staub in Form von Siliziumdioxid enthaltendem Mineralstaub oder Holzstaub zu erwarten ist. Dieser Teil von DIN EN 50632 gilt für Kreissägen. Das vorliegende Dokument, welches das Amendment 1 zur DIN EN 50632-2-5 beinhaltet, ergänzt Anforderungen zu den Betriebsbedingungen für Kreissägen beim Sägen von Holz und dessen Ausrichtung bei der Prüfung. Diese Norm gilt nur für Kreissägen mit und ohne Entstauber, bei denen Staub in Form von Siliziumdioxid enthaltendem Mineralstaub oder von Holzstaub zu erwarten ist. Gegenüber DIN EN 50632-2-5 (VDE 0740-632-2-5):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 101 „Betriebsbedingungen für Kreissägen zum Sägen von Holz“ ersetzt; b) Bild 101 „Ausrichtung von Werkstück, Elektrowerkzeug und Bedienperson während der Prüfungen“ hinzugefügt. Die Ergebnisse der Staubmessung können verwendet werden: - für eine Angabe der Staubemission; - für einen Vergleich der Staubemission von Elektrowerkzeugen derselben Art; - in einer vorläufigen Bewertung der Staubbelastung an einem Arbeitsplatz. Für alle Verwendungszwecke ist es wichtig, ein Messverfahren mit einer bekannten Genauigkeit festzulegen, so dass die von unterschiedlichen Messlaboren ermittelten Messergebnisse miteinander verglichen werden können.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50632-2-5 (VDE 0740-632-2-5):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 101 „Betriebsbedingungen für Kreissägen zum Sägen von Holz“ ersetzt; b) Bild 101 „Ausrichtung von Werkstück, Elektrowerkzeug und Bedienperson während der Prüfungen“ hinzugefügt.