DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60670-1
; VDE 0606-1:2021-09
Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60670-1:2015); Deutsche Fassung EN IEC 60670-1:2021 + A11:2021
Boxes and enclosures for electrical accessories for household and similar fixed electrical installations - Part 1: General requirements (IEC 60670-1:2015); German version EN IEC 60670-1:2021 + A11:2021
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 60670 gilt für Dosen, Gehäuse und Teile von Gehäusen (nachfolgend Dosen und Gehäuse genannt) für elektrische Installationsgeräte mit einer Bemessungsspannung nicht über 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung, die für den Hausgebrauch und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen in Innenräumen oder im Freien bestimmt sind. Dosen und Gehäuse nach dieser Norm sind für die Verwendung bei einer Umgebungstemperatur, die üblicherweise 25 °C nicht überschreitet, aber gelegentlich 35 °C erreicht, geeignet. Diese Norm gilt für Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte, die in den Anwendungsbereich des Technischen Komitees TC 23 der IEC fallen. Dosen oder Gehäuse, die Bestandteil eines elektrischen Installationsgerätes darstellen und einen Schutz dieses Installationsgerätes gegen äußere Einflüsse (zum Beispiel mechanische Schläge, Eindringen von festen Fremdkörpern oder von Wasser und so weiter) bieten, werden in der entsprechenden Norm für dieses Gerät behandelt. In dieser konsoliedierten Fassung wurden die Abschnitte 11 – Vorrichtung zur Erdung; 12 – Aufbau und 18 – Beständigkeit von Isolierstoff gegen übermäßige Wärme und Feuer an die europäischen Besonderheiten angepasst.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1):2014-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 11 „Vorrichtung zur Erdung“: Anpassung an die europäischen Besonderheiten; b) Abschnitt 12 „Aufbau“: Anpassung an die europäischen Besonderheiten; c) Abschnitt 18 „Beständigkeit von Isolierstoff gegen übermäßige Wärme und Feuer“: Anpassung an die europäischen Besonderheiten; d) die deutsche Fassung wurde in Abschnitt 2 an den aktuellen Standardtext angepasst.