DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60317-25
; VDE 0474-317-25:2021-11
Technische Lieferbedingungen für bestimmte Typen von Wickeldrähten - Teil 25: Runddrähte aus Aluminium, lackisoliert mit Polyester oder Polyesterimid und darüber mit Polyamidimid, Klasse 200 (IEC 60317-25:2020); Deutsche Fassung EN IEC 60317-25:2020
Specifications for particular types of winding wires - Part 25: Polyester or polyesterimide overcoated with polyamide-imide enamelled round aluminium wire, class 200 (IEC 60317-25:2020); German version EN IEC 60317-25:2020
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der IEC 60317 ist ein Teil einer Gruppe von Normen, die isolierte Drähte zum Herstellen von Spulen in elektrischen Betriebsmitteln behandelt. Diese Gruppe besteht aus drei Normenreihen: 1) Wickeldrähte - Prüfverfahren (Normenreihe IEC 60851); 2) Technische Lieferbedingungen für bestimmte Typen von Wickeldrähten (Normenreihe IEC 60317); 3) Verpackung von Wickeldrähten (Normenreihe IEC 60264). Es werden Anforderungen festgelegt an lackisolierte Runddrähte aus Aluminium, Klasse 200, mit einer Zweifachbeschichtung. Die Grundlackschicht ist eine Schicht auf der Basis von Polyester- oder Polyesterimidharz, das modifiziert werden darf, vorausgesetzt, es behält die chemische Identität des ursprünglichen Harzes bei und erfüllt alle festgelegten technischen Lieferbedingungen. Die Decklackschicht ist eine Schicht auf Basis von Polyamidimidharz. Ein Harz ist modifiziert, wenn es chemisch verändert wurde oder wenn es einen oder mehrere Zusätze enthält, die bestimmte Eigenschaften oder das Verhalten bei der Anwendung verbessern. Der Nenndurchmesserbereich der in dieser Norm behandelten Drähte beträgt: - Grad 1:0,400 mm bis einschließlich 3,150 mm; - Grad 2:0,400 mm bis einschließlich 5,000 mm. Die Nenndurchmesser des Leiters sind in IEC 60317-0-3:2008, Abschnitt 4, festgelegt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60317-25:2011-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der folgenden Abschnitte: – Abschnitt 3 – Begriffe, allgemeine Hinweise und Aussehen; – Abschnitt 11 – Abriebfestigkeit (für Nenndurchmesser bis einschließlich 2,500 mm); – Tabelle 1 – Abriebfestigkeit.