DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60598-2-22
; VDE 0711-2-22:2020-12
Leuchten - Teil 2-22: Besondere Anforderungen - Leuchten für Notbeleuchtung (IEC 60598-2-22:2014 + COR1:2015 + COR2:2016 + Amd.1:2017); Deutsche Fassung EN 60598-2-22:2014 + AC:2016-05 + AC:2016-09 + A1:2020
Luminaires - Part 2-22: Particular requirements - Luminaires for emergency lighting (IEC 60598-2-22:2014 + COR1:2015 + COR2:2016 + Amd.1:2017); German version EN 60598-2-22:2014 + AC:2016-05 + AC:2016-09 + A1:2020
Einführungsbeitrag
Diese Norm beinhaltet einen Vorschlag, der die Verwendung des EOFx-Faktors oder des Stroms im Notbetrieb (I Notbetrieb) für Leuchten nach IEC 60598-2-22 vorsieht. Dieser Vorschlag wird parallel behandelt mit einem Vorschlag zu IEC 61347-2-7 (34C/1162/CD), der Einzelheiten zur Einführung des EOFx-Faktors für Betriebsgeräte beinhaltet. Hintergrund ist, die Lichtabgabe von LED-Lichtquellen hängt auch von der Temperatur ab, bei der sie betrieben werden. Üblicherweise wird die Temperatur mittels eines Kühlkörpers gesteuert, auf dem die LED-Lichtqelle montiert ist (zum Beispiel die Leuchtenoberfläche). Aus diesem Grund ist für die Norm für Betriebsgeräte die Messung des Verhältnisses der elektrischen Parameter (EOFx) vorgesehen, da die direkte Messung des EBLF nicht praxisgerecht ist. Insbesondere ist EOFI als das Verhältnis des Stroms im Notbetrieb des Konstantstrom-Betriebsgeräts geteilt durch den Nennstrom der LED (I Normalbetrieb) definiert: EOFI = I Notbettrieb / I Normalbetrieb. Mit dem Wissen, dass die Lichtabgabe einer LED-Lichtquelle nahezu direkt proportional zu dem Durchlassstrom ist, der durch sie fließt, ist es möglich, den Lichtstrom der Leuchte im Notbetrieb unter Verwendung des EOFI oder I Notbetrieb eines Konstantstrom-Betriebsgeräts zu berechnen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22):2015-06, DIN EN 60598-2-22 Berichtigung 1 (VDE 0711-2-22 Berichtigung 1):2016-09 und DIN EN 60598-2-22 Berichtigung 2 (VDE 0711-2-22 Berichtigung 2):2017-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 22.3, Hinzufügen von Definitionen für PELV und ortsveränderliche Notleuchten mit Einzelbatterie; b) Abschnitt 22.5, aktualisiert mit der Einführung von Anforderungen für nicht auswechselbare Lampen und Batterien; c) Abschnitt 22.6 verbessert die Anforderungen zur Bestätigung, dass die Ladekontrolle korrekt mit der Schaltung verbunden ist, zusammen mit anderen Klarstellungen bezüglich Vorschaltgerät und externer Versorgungseinheit mit der Anschlussleitung zur Notleuchte; d) Abschnitt 22.12, verbesserte Anforderungen, um sicher zu stellen, dass die Leuchte nicht unsicher wird; e) Abschnitt 22.16, vollständige Überarbeitung der photometrischen Prüfung zur Anpassung an ISO und CIE f) Abschnitt 22.17, verweist jetzt nur noch auf die Anforderungen, die jetzt in IEC 61347-2-7 abgedeckt werden; g) Abschnitt 22.19, verweist jetzt nur noch auf die Anforderungen, die jetzt in IEC 61347-2-7 abgedeckt werden; h) Anhang A, enthält jetzt Nickel-Metallhydrid-Batterien und Verweise auf Zellentypen in IEC 61951-1; i) Anhang B, kleinere Änderungen an den Klassifikationen; j) Anhang C, Bild C.1 zugunsten eines überarbeiteten Textes gestrichen; k) Anhang E, zusätzliche Anforderungen für ortsveränderliche Notleuchten mit Einzelbatterie.