DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60335-2-17
; VDE 0700-17:2020-11
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-17: Besondere Anforderungen an Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen, Kleidung und ähnliche schmiegsame Wärmegeräte (IEC 60335-2-17:2012 + A1:2015, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-2-17:2013 + A11:2019 + A1:2020
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-17: Particular requirements for blankets, pads, clothing and similar flexible heating appliances (IEC 60335-2-17:2012 + A1:2015, modified); German version EN 60335-2-17:2013 + A11:2019 + A1:2020
Einführungsbeitrag
Der Teil 17 der DIN EN 60335-Reihe befasst sich mit der Sicherheit von elektrischen Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen, Kleidung und ähnlichen schmiegsamen Wärmegeräten, die das Bett oder den menschlichen Körper erwärmen, für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. In dieser Neuausgabe werden die europäischen gemeinsamen Abänderungen A11:2019 und die Änderung A1 der IEC als europäische Änderung A1 gegenüber DIN EN 60335-2-17 (VDE 0700-17):2013-08 hinzugefügt. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: • Der Anwendungsbereich wird ergänzt im Hinblick auf die Berücksichtigung von Kindern und junge Kinder. • Der Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den Sicherheitszielen der abzudeckenden Richtlinie wird im Anhang ZZ erläutert. • Änderung der Prüfbedingungen für Geräte der Schutzklasse III, die eine Bemessungsspannung von max. 24 V, oder bei Schutzklasse III-Anordnungen, die eine Arbeitsspannung von max. 24 V besitzen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-17 (VDE 0700-17):2013-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich wird ergänzt im Hinblick auf die Berücksichtigung von Kindern und junge Kinder. b) Der Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den Sicherheitszielen der abzudeckenden Richtlinie wird im Anhang ZZ erläutert. c) Änderung der Prüfbedingungen für Geräte der Schutzklasse III, die eine Bemessungsspannung von max. 24 V, oder bei Schutzklasse III-Anordnungen, die eine Arbeitsspannung von max. 24 V besitzen.