DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN VDE 0833-3
; VDE 0833-3:2020-10
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Alarm systems for fire, intrusion and hold-up - Part 3: Requirements for intrusion and hold-up alarm systems
Einführungsbeitrag
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) sowie für die Anlageteile von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA, für die keine Europäischen Normen der Reihe EN 50131 vorhanden sind. Sie enthält Festlegungen für EMA, ÜMA und EMA/ÜMA zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Sie gilt gemeinsam mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und den Normen der Reihe DIN EN 50131 (VDE 0830-2). Diese Norm gilt nicht für das Zusammenwirken von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA mit nicht sicherungstechnischen Funktionen; jedoch ist das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller Teile einer EMA, ÜMA und EMA/ÜMA mit den anderen Anlagen - soweit dies die uneingeschränkte Funktion der EMA, ÜMA und EMA/ÜMA erfordert - sicherzustellen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0833-3 (VDE 0833-3):2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Begriffe in Abschnitt 3 wurden aktualisiert und mit Europäischen Normen abgeglichen; b) Abschnitt 4, Sicherungskonzept, wurde neu angelegt; c) im Abschnitt 5.3 wurden die Möglichkeiten der Alarmierung an die Europäische Normung angepasst, weshalb der bisherige Umfang der unterschiedlichen Alarmierungsmöglichkeiten erheblich reduziert werden konnte; zudem wurden Anforderungen an die Intervention ergänzt; d) im Abschnitt 5.4 wurde die Tabelle 10 um weitere Melder ergänzt; zudem wurden Anforderungen für die Alarmübertragungswege neu angelegt und bei den räumlich wirkenden Meldern Maßnahmen zur Verbesserung der Detektion von Tätern ergänzt; e) Abschnitt 6 wurde in einigen Punkten konkretisiert und durch Verweisungen auf Abschnitt 5 in einigen Punkten gekürzt; f) Anhang A, Anlagenbeschreibung, wurde neu erstellt; g) Anhang B, Sicherungskonzept, wurde neu erstellt.