DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
IEC 60086-6
Primärbatterien - Teil 6: Leitfaden zu Umweltaspekten
Primary batteries - Part 6: Guidance on environmental aspects
Einführungsbeitrag
Die deutsche Ausgabe wird als DIN EN IEC 60086-6 (VDE 0509-86-6) Primärbatterien, Teil 6 – Leitfaden zu Umweltaspekten erscheinen. In der Einleitung der Norm werden zunächst recht allgemein die Auswirkungen von Produkten – wie zum Beispiel Batterien – auf die Umwelt angeprochen, sei es auf globaler, regionaler oder lokaler Ebene, bevor dann erklärt wird, was der Zweck dieser neuen Norm sein soll: einen Leitfaden zu geltenden und nicht geltenden Vorschriften für Batterien wie zum Beispiel die Kennzeichnung zum Zwecke der Sammlung und Wiederverwertung sowie Verfahren zum Messen der Umwelteigenschaften bereitzustellen. Anders als die meisten Vorschriften für Batterien, insbesondere diejenigen, die die Auswirkungen auf die Umwelt betreffen, beschränkt sich die Norm allerdings auf Primärzellen und –batterien, konkret auf alle chemischen Systeme von tragbaren Primärzellen und -batterien, die in der Normenreihe IEC 60086 genormt sind. Insgesamt enthält die Norm im Abschnitt 5.2 nur eine Anforderung, nämlich bezüglich des Quecksilbergehaltes, die in einer Anmerkung jedoch wieder eingeschränkt wird, sowie zwei Empfehlungen bezüglich des Blei- und Kadmiumgehaltes, die jedoch im Anhang C auch unter den Anforderungen aufgeführt werden, die bei der Überprüfung von Batterien hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der Norm heranzuziehen sind. An Verfahren zum Messen der Umwelteigenschaften werden in der Norm die folgenden ausführlich beschrieben: Öffnen und Zerlegen von Batterien zur Bestimmung des Schwermetallgehaltes, Bestimmung der Giftigkeit, Entzündbarkeit, Reaktivität und Korrosivität überwiegend nach Normen von ASTM International sowie die Bestimmung des Wirkungsgrades der stofflichen Wiederverwertung. Der eigentliche Wert der Norm liegt vielleicht in den Anhängen, von denen einer eine ausführliche Zusammenstellung von umweltrelevanten Vorschriften in insgesamt 14 Ländern auf 4 Kontinenten enthält, wobei die EU nur als ein Land gezählt wurde. Ein weiterer Anhang zählt insgesamt 6 Vorschriften und Normen überwiegend der Europäischen Kommission auf, die sich nicht eigentlich auf Batterien beziehen. Der letzte Anhang ist dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Hinblick auf die Entsorgung von Primärbatterien gewidmet.