DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60974-7
; VDE 0544-7:2020-06
Lichtbogenschweißeinrichtungen - Teil 7: Brenner (IEC 60974-7:2019); Deutsche Fassung EN IEC 60974-7:2019
Arc welding equipment - Part 7: Torches (IEC 60974-7:2019); German version EN IEC 60974-7:2019
Einführungsbeitrag
Diese Norm der Reihe DIN EN IEC 60974 (VDE 0544) "Lichtbogenschweißeinrichtungen" legt Sicherheits- und Leistungsanforderungen für Brenner zum Lichtbogenschweißen und für verwandte Verfahren fest. Typische verwandte Prozesse sind Lichtbogenschneiden und Lichtbogenspritzen. Die Norm ist anwendbar für mechanische, maschinell geführte, luftgekühlte, flüssigkeitsgekühlte, motorangetriebene, drahtvorschubintegrierte und rauchgasabsaugende Brenner. Die Norm gilt auch für eine Schlauchpaket-Anordnung, die zwischen einer Stromquelle und Zusatzgeräten angeschlossen ist. Sie gilt jedoch nicht für Elektrodenhalter zum Lichtbogen-Handschweißen oder Luft-Lichtbogenschneiden/-fugenhobeln. Zuständig ist das DKE/K 361 "Elektroschweißen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60974-7 (VDE 0544-7):2013-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen und Begrifflichkeiten an die neue Ausgabe des Teils 1: IEC 60974-1:2017, siehe DIN EN IEC 60974-1 (VDE 0544-1):2018-12; b) die Reihenfolge der Typprüfungen wurde um die Anforderungen an die Bemessungsdaten für Lichtbogenzünd- und -stabilisierungsspannungen erweitert (siehe 6.2); c) die AC-Spannungs-Prüfvorschrift für Brenner, die Lichtbogenzünd- und -stabilisierungsspannungen verwenden, wurde überarbeitet (siehe 7.5.2); d) die Prüfanordnung von getrennten Stromkreisen für Brenner, die Lichtbogenzünd- und -stabilisierungsspannungen verwenden, wurde überarbeitet (siehe 7.5.2); e) die Maßnahmen von Kühlverfahren für das bei Erwärmungstests verwendete Metallrohr wurden erweitert (siehe 8.3.2 und 8.3.5); f) bei Rauchgas-Absaugbrennern sind in den Betriebsanleitungen zusätzliche Informationen enthalten (siehe Abschnitt 13, Punkt i)); g) die Verweisungen wurden aktualisiert; h) die deutsche Fassung wurde in Abschnitt 3 an den aktuellen Standardtext angepasst.