DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN VDE V 0826-1
; VDE V 0826-1:2019-12
Überwachungsanlagen - Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen
Surveillance systems - Part 1: Hazard warning system as well as security technology in smart home applications for use in residential buildings, apartments and rooms with similar purposes - Planning, installation, operation maintenance, devices and system requirements
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Diese Vornorm richtet sich an Polizei, Versicherer, Feuerwehr, Brandschutzdienststellen, Planer, Architekten, gewerbliche Installateure, Hersteller und Fachfirmen von Sicherheitsanlagen sowie Bauherren, Eigentümer, Betreiber, Nutzer und Bewohner von Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, soweit keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen (zum Beispiel DIN 14675, DIN VDE 0833), die den Anwendungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird. Sie legt zudem die grundsätzlichen Anforderungen im Kontext der Sicherungs- und Sicherheitstechnik im Smart Home fest. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben. Bei der finanziellen Förderung und Finanzierung von GWA sowie Smart Home-Anwendungen mit Sicherungs- und Sicherheitsfunktionen wird empfohlen, die Anforderungen dieser Vornorm heranzuziehen. Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (zum Beispiel Einrichtungen zur Energieeinsparung) sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion, zum Beispiel im Sinne von Active Assisted Living (AAL)), die sich im Bereich der GWA befinden, dienen. GWA können unter Einhaltung dieser Vornorm als in sich geschlossenes System, als GWA mit Anbindung von Smart Home Komponenten oder in Form einer GWA als Smart Home System mit Sicherheitsanwendungen konzipiert werden. Der Begriff Smart Home beinhaltet Systeme und technische Verfahren, die in Wohnräumen und -häusern, und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, bei denen vor allem vernetzte, fernsteuerbare Geräte, wie zum Beispiel Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Heizung, Klima, Lüftung (HKL), elektrische Komponenten, Tür-/Tor-/Fensteröffnungen sowie auch sicherungs- und sicherheitstechnische Installationen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Personen- und Sachschäden eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Detektion, Vermeidung und visuellen Dokumentation (Videoaufzeichnung) von Situationen, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA als Smart Home mit Sicherheitsanwendungen können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (zum Beispiel Einrichtungen zur Energieeinsparung), zur Kommunikation mit Personen in Gefahrensituationen (Assistenzruf- mit Kommunikationsfunktion) sowie zur Erkennung bei Eintreten kritischer Gesundheitsaspekte, genutzt werden. Die Vernetzung bedeutet hierbei auch die Integration verschiedener Gewerke und in vielen Fällen die Verbindung mit Endgeräten (zum Beispiel Smartphone, Tablet, PC) über das Internet in Verbindung mit spezifischer Anwendungssoftware (zum Beispiel App). Diese Vornorm findet auch dann Anwendung, wenn bei Systemen die Anbindung an das Internet dazu genutzt wird, funktionale Intelligenz auszulagern und Möglichkeiten genutzt werden, Abläufe über Anwendungsbereiche hinweg zu automatisieren, die lokal, aus der Ferne oder in Kombination erfolgen können. Die Warnung kann an im Objekt anwesende Personen und/oder an andere Stellen , zum Beispiel abwesende Bewohner des Objekts und so weiter, erfolgen. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1): 2018-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Detailierung der Anmerkung 1 zu der Definition 3.1.24 "Fachfirma"; b) Definition von Technischen Defekten in Abschnitt 3; c) redaktionelle Anpassung des Begriffs "Übertragungsweg"; d) Klarstellung bei den Verweisungen auf EN 50131 (alle Teile), dass die Umweltanforderungen mittels der Tabelle 10 und Tabelle 11 abweichend geregelt sind; e) Korrektur fehlerhafter Referenzierungen auf die Tabelle 10 und Tabelle 11; f) Vereinheitlichung und Klarstellung der Verwendung von Zertifikaten nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN ISO/IEC 17065 im gesamten Dokument; g) Klarstellung des funktionsmäßigen Zusammenwirkens als System von Anlagenteilen, die eine EM-Funktion erfüllen nach der Normenreihe DIN EN 50131 (VDE 0830-2); h) Klarstellung der Anwendung von 15.2.8.2; i) Korrektur der Bildunterschrift zu Bild 3; j) Erweiterung um den expliziten Hinweis, dass eine Erfüllung von Anforderungen der DIN EN 50131-5-3 (VDE 0830-2) für die Anwendung im Sicherheitsbereich nicht erforderlich ist.