DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 62040-2
; VDE 0558-520:2019-04
Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) - Teil 2: Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) (IEC 62040-2:2016); Deutsche Fassung EN IEC 62040-2:2018
Uninterruptible power systems (UPS) - Part 2: Electromagnetic compatibility (EMC) requirements (IEC 62040-2:2016); German version EN IEC 62040-2:2018
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der IEC 62040 ist eine Produktnorm zur Typprüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und gilt für ortsveränderliche, stationäre, fest montierte oder eingebaute, steckbare und dauerhaft angeschlossene USV für den Einsatz in Niederspannungs-Verteilungssystemen entweder im Wohnbereich, Gewerbebereich, im leicht industriellen oder industriellen Bereich, welche eine Ausgangsspannung liefern mit Anschlussspannungen, die nicht 1 500 V DC oder 1 000 V AC überschreiten und eine Energiespeichereinrichtung enthalten. Vorbehaltlich der Installation, Bedienung und Wartung der USV in der vom Hersteller vorgeschriebenen Weise definiert diese Norm Aussendungsgrenzwerte, Störfestigkeitsstufen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für eine komplette USV, um die wesentlichen EMV-Anforderungen zu erfüllen, die erforderlich sind, um zu vermeiden, dass die USV andere Einrichtungen stört, zum Beispiel Funkempfänger und um zu vermeiden, dass die USV durch äußere Erscheinungen beeinflusst wird. Diese Norm ist mit den geltenden IEC-Normen für elektromagnetische Aussendungsgrenzwerte und Störfestigkeitsstufen harmonisiert. Sie enthält zusätzliche Anforderungen anwendbar auf USV. Zuständig ist das DKE/K 331 "Leistungselektronik" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62040-2 (VDE 0558-520):2006-07 und DIN EN 62040-2 Berichtigung 1 (VDE 0558-520 Berichtigung 1):2007-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Überarbeitung des gesamten Dokuments; b) Aufnahme von Grenzwerten für die Netzwerkanschlüsse in Tabelle 1, Tabelle 2 und Anhang C aus Gründen der Einheitlichkeit mit anderen Normen; c) Änderung des Quasi-Spitzenwertes für USV der Klasse C3 in Tabelle 2 aus Gründen der Einheitlichkeit mit anderen Normen; d) Klarstellung der Leistungskriterien für Störfestigkeitsprüfungen in Tabelle 4; e) Überarbeitung einiger Testkonfigurationen in Anhang A.