DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN CLC/TS 50625-3-4
; VDE V 0042-13-34:2018-07
Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) - Teil 3-4: Spezifikation der Schadstoffentfrachtung - Wärmeüberträger; Deutsche Fassung CLC/TS 50625-3-4:2017
Collection, logistics & treatment requirements for WEEE - Part 3-4: Specification for de-pollution - Temperature exchange equipment; German version CLC/TS 50625-3-4:2017
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Um die EN 50625-2-3, Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) - Teil 2-3: Anforderungen an die Behandlung von Wärmeträgern und anderen Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, zu unterstützen und so die Anforderungen des Mandats M/518 der Europäischen Kommission zu erfüllen, beinhaltet diese Technische Spezifikation normative Anforderungen wie etwa Ziel- und Grenzwerte für die Analyse. Praktische Erfahrungen und Änderungen der Behandlung von Wärmeüberträgern können so berücksichtigt werden. Diese Technische Spezifikation ist für die Anwendung in Verbindung mit der WEEE-Behandlungsnorm für Wärmeüberträger, EN 50625-2-3, und der technischen Spezifikation für die Schadstoffentfrachtung CLC/TS 50625-3-1 vorgesehen. Zuständig ist das K 191 "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN CLC/TS 50625-3-4 (VDE V 0042-13-34):2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im gesamten Dokument wurde das Vokabular an das in der Praxis verwendete angepasst, z. B. - "Eingang" und "Ausgang" wurde durch "Input" und "Output", - "Probennahme" durch "Probenahme", - "fehlerhaft" durch "defekt", - "Massefluss" durch "Massenstrom", - "Erkennungsgrenze" durch "Nachweisgrenze", - "nicht mehr verwendete VFC" durch "nicht mehr hergestellte VFC", - "einzelne" durch "individuelle", - "Konzentration" durch "Gehalt" sowie - "Glaubwürdigkeitsprüfung" durch "Plausibilitätsprüfung" ersetzt; b) korrekte Verwendung von Verwertung, Beseitigung usw.