DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 54-22
Brandmeldeanlagen - Teil 22: Rücksetzbare linienförmige Wärmemelder; Deutsche Fassung EN 54-22:2015+A1:2020
Fire detection and fire alarm systems - Part 22: Resettable line-type heat detectors; German version EN 54-22:2015+A1:2020
Einführungsbeitrag
Rücksetzbare linienförmige Wärmemelder (RLWM) werden bereits seit mehreren Jahren in Brandmeldeanlagen eingesetzt. Diese Wärmemelder kommen üblicherweise in den Bereichen zum Einsatz, in denen punktförmige Melder mit schwierigen Umweltbedingungen konfrontiert werden, sowie in den Fällen, in denen der Zugang zu den Meldern ein wichtiges Gestaltungskriterium für die Brandmeldeanlage sein kann. In dieser Norm werden Mindestanforderungen an die Systemfunktionalität von RLWM-Produkten festgelegt. RLWM können nach mehreren unterschiedlichen Funktionsprinzipien arbeiten. Diese Norm hat den Zweck, für alle Arten von RLWM die allgemeinen Betriebscharakteristika in Verbindung mit den existierenden Normen der Reihe EN 54 für Melder so festzulegen, dass das Ansprechverhalten rücksetzbarer linienförmiger Wärmemelder und punktförmiger Wärmemelder vergleichbar ist. Wegen der verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten für RLWM müssen für diese Systeme gesonderte Umweltprüfungen zur Klassifizierung der Sensorelemente und ihrer Auswerteeinheiten entwickelt werden. Diese Norm dient nicht dazu, Anwendungen oder die Art des Einsatzes der RLWM im Rahmen von Anwendungen festzulegen. Die Norm zeigt jedoch zwei allgemeine Anwendungsbereiche auf, Raumüberwachung und Einrichtungsüberwachung. Für diese beiden Anwendungsbereiche werden in der vorliegenden Norm getrennte Klassen für die jeweiligen Ansprechprüfungen festgelegt. Für die RLWM gibt es im Allgemeinen zwei Funktionsprinzipien: nicht integrierende und integrierende Systeme. Deswegen wurden verschiedene Unterklassen für nicht integrierende und integrierende Systeme gebildet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 54-22:2015-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4 und Abschnitt 5 wurden modifiziert; b) Tabelle 3 wurde geändert; c) Tabellen im Anhang B wurden geändert; d) Bild I.1 wurde geändert; e) Anhang ZA wurde gelöscht. f) Norm wurde redaktionell überarbeitet.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 031-02-13 AA - Brandmelder Gruppe B - SpA zu CEN/TC 72/WG 4, WG 6, WG 10, WG 16 bis WG 18