DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 62053-23
; VDE 0418-3-23:2017-09
Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Besondere Anforderungen - Teil 23: Elektronische Blindverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 2 und 3 (IEC 62053-23:2003 + A1:2016); Deutsche Fassung EN 62053-23:2003 + A1:2017
Electricity metering equipment (a.c.) - Particular requirements - Part 23: Static meters for reactive energy (classes 2 and 3) (IEC 62053-23:2003 + A1:2016); German version EN 62053-23:2003 + A1:2017
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 62053 gilt nur für neu hergestellte elektronische Blindverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 2 und 3 zur Messung der Blindarbeit bei Wechselstrom in 50 Hz- oder 60 Hz-Netzen und nur für deren Typprüfungen. Aus praktischen Gründen basiert die vorliegende Norm auf der konventionellen Definition der Blindenergie für sinusförmige Ströme und Spannungen, die nur die Grundfrequenz enthalten. Sie gilt nur für elektronische Blindverbrauchszähler, die in Innenräumen oder im Freien verwendet werden und deren Messwertgeber und Anzeigeteil(e) zusammen in einem Gehäuse untergebracht sind. Sie gilt ferner für (die) Betriebsanzeige(n) und den Prüfausgang (die Prüfausgänge). Falls der Zähler einen Messwertgeber für mehr als eine Energieart besitzt (Mehrfachenergiezähler) oder wenn andere Funktionselemente, wie Maximumanzeigen, elektronische Tarifanzeigespeicher, Schaltuhren, Rundsteuerempfänger, Schnittstellen für die Datenübertragung und so weiter, im Zählergehäuse enthalten sind, gelten die entsprechenden Normen für diese Elemente. Zuständig ist das DKE/K 461 "Messeinrichtungen und -systeme für Elektrizität" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62053-23 (VDE 0418-3-23):2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Identifizieren und Entfernen von Sicherheitsanforderungen und Prüfungen, die in IEC 62053-23 gestrichen und durch IEC 62052-31 ersetzt werden; b) die Deutsche Fassung wurde in den Abschnitten 2 und 3 sowie im Anhang ZA an die aktuellen Standardtexte angepasst.