DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 61331-2
Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 2: Durchsichtige Schutzplatten (IEC 61331-2:2014); Deutsche Fassung EN 61331-2:2014
Protective devices against diagnostic medical X-radiation - Part 2: Translucent protective plates (IEC 61331-2:2014); German version EN 61331-2:2014
Einführungsbeitrag
Die Internationale Norm wurde im IEC/TC 62/SC 62B "Diagnostische bildgebende Geräte" erarbeitet. Diese Norm gilt für durchsichtige Schutzplatten, die für den Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik und -therapie genutzt werden. Sie gilt auch für durchsichtige Schutzplatten, die für den Schutz gegen Gammastrahlung in der Nuklearmedizin und in der Brachytherapie mit ferngesteuerten, automatisch betriebenen Afterloading-Geräten eingesetzt werden. Die Norm deckt keine sonstigen durchsichtigen Strahlenschutz-Materialien, wie beispielsweise Brillen oder Korbbrillen mit Bleiglasscheiben zum Schutz der Augen des Bedieners (Augenschutzbrillen), Gesichtsabschirmungen aus Bleiglas, die das Gesicht des Bedieners vollständig abdecken, Augenschutz für den Patienten und Strahlenschutzmittel für die Schilddrüse oder den Hals. Die Norm enthält Anforderungen an - die geometrische Genauigkeit; - die optische Qualität des Materials; - den spektralen Transmissionsgrad; - die Schwächungseigenschaften für Strahlung; - die Kennzeichnung und - die Erklärung der Einhaltung dieser Norm. Das zuständige deutsche Gremium ist der Gemeinschaftsausschuss NAR/DKE NA 080-00-12 GA "Strahlenschutz" in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 61331-2:2006-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle Arten DURCHSICHTIGER SCHUTZPLATTEN und alle STRAHLUNGSQUALITÄTEN und auf GAMMASTRAHLUNG; b) Entfernung von Definitionen und Anforderungen für DURCHSICHTIGER SCHUTZPLATTEN für visuelle Bildgebung; c) Änderung von Anforderungen bezüglich geometrischer Genauigkeit und optischer Qualität; d) Änderung von Anforderungen bezüglich der Bestimmung des BLEIGLEICHWERTES und Mindestdicke.