DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 61285
; VDE 0400-100:2016-03
Prozessautomatisierung - Sicherheit von Analysengeräteräumen (IEC 61285:2015); Deutsche Fassung EN 61285:2015
Industrial-process control - Safety of analyzer houses (IEC 61285:2015); German version EN 61285:2015
Einführungsbeitrag
Diese Internationale Norm legt die technischen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Prozessanalysen-Einrichtungen fest, die in einem Analysengeräteraum installiert sind, zum Schutz gegen Feuer, Explosions- und Gesundheitsgefahren. Diese Norm gilt für Analysengeräteräume mit innerer und/oder äußerer potentieller explosionsfähiger Atmosphäre sowie Gefahren durch toxische Stoffe oder erstickende Gase. (Entsprechende nationale Vorschriften zu toxischen Gefahren sind einzuhalten.) Diese Norm beschreibt keine Einrichtungen, bei denen Festkörper, Staub, Pulver oder Fasern die Quelle der Gefahr sind. Diese Norm dient nicht zur umfassenden Beschreibung aller auf die funktionale Sicherheit bezogenen Belange. Abschnitt 4 beschreibt den Standort von Analysengeräteräumen und deren Einbindung in die Anlage. Abschnitt 5 legt die Anforderungen für Planung, Konstruktion und Ausrüstung des Analysengeräteraumes fest. Teile der Prozessanalysen-Einrichtung, die sich an einer anderen Stelle befinden, wie zum Beispiel in Probenaufbereitungsräumen oder in Schalträumen, werden nicht berücksichtigt. Abschnitt 6 behandelt die Maßnahmen zur Verminderung der Explosionsgefahr in Analysengeräteräumen, auch unter Berücksichtigung von Instandhaltungsarbeiten bei laufendem und geöffnetem Gerät. Die entscheidende Einschränkung bei den meisten Flüssigkeiten ist, dass die toxische Konzentration in der Gasphase unter der unteren Explosionsgrenze (UEG) liegt (siehe Abschnitt 7). Zuständig ist das DKE/K 966 "Stoffgrößen-Messgeräte für Betrieb und Umwelt" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 61285 (VDE 0400-100):2005-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt "Begriffe" ergänzt; b) allgemeine Anforderungen zum Explosionsschutz von Analysengeräteräumen ergänzt; c) Hinweise zur technischen Belüftung überarbeitet; d) Abschnitt "Sicherheitsmaßnahmen" überarbeitet; e) Inhalt redaktionell überarbeitet.