DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN ISO 22090-2
Schiffe und Meerestechnik - Steuerkurstransmitter (THDs) - Teil 2: Geomagnetische Verfahren (ISO 22090-2:2014)
Ships and marine technology - Transmitting heading devices (THDs) - Part 2: Geomagnetic principles (ISO 22090-2:2014)
Einführungsbeitrag
Die drei Normen der Reihe DIN ISO 22090 gelten für Steuerkurstransmitter (en: Transmitting Heading Device (THD). Dieses elektronische Gerät liefert Informationen zum rechtweisenden Steuerkurs (rwSK, en: true heading), der als Winkel zwischen der Kiellinie eines Schiffes und rechtweisend Nord festgelegt ist.
Die Arbeitsweise eines THD basiert üblicherweise auf einem von drei verschiedenen Verfahren, für das in dem jeweiligen Teil von DIN ISO 22090 die zugehörigen Anforderungen und Prüfungen definiert sind.
Dieser Teil (2) von DIN ISO 22090 gilt für THDs, die mit Hilfe eines Magnetkompasses (geomagnetisches Verfahren) arbeiten. Die Überarbeitung wurde aus den folgenden Gründen notwendig: 1) Der neue Standard aus der Reihe IEC 61924 mit Anforderungen und Prüfungen für das Integrierte Navigationssystem (INS) musste berücksichtigt werden.
2) Drei neue beziehungsweise geänderte Resolutionen der IMO (International Maritime Organisation) mussten ebenfalls berücksichtigt werden. Diese enthalten Leistungsanforderungen für - den Steuerkurstransmitter (THD) selbst; - die Kommunikation von Alarmierungssignalen in Verbindung mit dem integrierten Navigationssystem (INS) - das Brücken-Alarmierungs-Management (Bridge Alert Management, BAM).
Die in den Vorschriften und Normen enthaltenen Festlegungen wurden umgesetzt zur Spezifizierung von Anforderungen an die Ausgabe von Alarmierungen ("Alerts") bei Fehlfunktion des Steuerkurstransmitters oder seiner Stromversorgung. Zusätzlich wurden mit Hilfe des vorstehend genannten neuen IEC-Standards für integrierte Navigationssysteme die Anforderungen an die Kommunikation des Steuerkurstransmitters mit dem integrierten Navigationssystem festgelegt, und zwar für - die Alarmierungssignale; also die vom Steuerkurstransmitter zu benutzenden genormten Datenworte und - die Einrichtung selbst (das Alert Communication Interface), die das digitale Alarmierungssignal vom THD zum INS/BAM überträgt, und - die Prüfung dieser Interface-Einrichtung.
Außerdem wurde den Änderungen in den vorstehend genannten IMO-Resolutionen folgend der Begriff "Alarm" (en: "alarm") durch den Begriff "Alarmierung" (en: "alert") ersetzt, weil durch die konsequente Einhaltung der hier genannten Vorschriften und Normen etwa auftretende Fehler so frühzeitig gemeldet und priorisiert werden, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden können und nicht gleich eine unmittelbare Gefahr für das Schiff befürchtet werden muss.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN ISO 22090-2:2013-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen in 4.4 zur Steuerkursangabe geändert, Schnittstelle in 4.8 definiert; b) Abschnitt 4.7 mit neuer Überschrift "Alarmierungssignal", Text anhand der neuen IMO-Resolutionen geändert: Schnittstelle zur Kommunikation von Alarmierungen bei Funktionsstörung oder Ausfall der Stromversorgung des Steuerkurstransmitters (THD) festgelegt und die im Falle einer Alarmierung zu kommunizierenden Daten nach der relevanten IEC-Norm spezifiziert; c) Neuer Abschnitt 4.8 "Schnittstelle" mit technischen Anforderungen an die Schnittstelle zur Ausgabe des Steuerkurses und Spezifikation der zu kommunizierenden Steuerkurs-Daten nach der relevanten IEC-Norm; d) Abschnitt 5.11 gestrichen, Anforderung für Aktualisierungsrate (neuer Wert 20 ms) in 4.8 und 6.11 eingefügt; e) Neuer Abschnitt 6.11 mit Prüfanforderungen für die in 4.7 und 4.8 festgelegten Schnittstellen-Einrichtungen; f) Bezüge IMO-Resolution und zugehöriger Abschnitt in ISO 22090-2 im Anhang A korrigiert.