DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN 6873-5
Bestrahlungsplanungssysteme - Teil 5: Konstanzprüfungen von Kennmerkmalen
Radiotherapy treatment planning systems - Part 5: Constancy testing of characteristics
Einführungsbeitrag
Diese Norm gilt für Bestrahlungsplanungssysteme (RTPS), die in der Medizin für therapeutische Zwecke benutzt werden. Die Norm enthält Prüfmerkmale und Verfahren zu ihrer Bestimmung, die sich zur Überprüfung der Konstanz der Funktion des RTPS eignen. Die Kennmerkmale beschreiben den ordnungsgemäßen Zustand des RTPS bei der Inbetriebnahmeprüfung. Die aufgeführten Prüfungen gelten für RTPS zur Berechnung von Bestrahlungsplänen für die Teletherapie und die Brachytherapie einschließlich der Planung von Verfahren zur fluenzmodulierten Strahlentherapie (en: intensity modulated radiotherapy, IMRT) und Verfahren zur volumenmodulierten Rotationsbestrahlung (en: volumetric modulated arc therapy, VMAT). Diese Norm darf auch angewandt werden, wenn nach Änderungen des RTPS die Konstanz von solchen Kennmerkmalen überprüft werden muss, auf welche die Änderungen des RTPS keinen Einfluss haben sollten. Die Prüfung von Kennmerkmalen, die durch die Änderungen des RTPS geändert werden, ist nicht Gegenstand dieser Norm. Kennmerkmale, die durch die Änderungen des RTPS geändert werden, erfordern vor einer Konstanzprüfung eine Neubestimmung durch eine Wiederholung der Inbetriebnahmeprüfung. Diese Norm beinhaltet nicht die Konstanzprüfung des gesamten Behandlungssystems und nicht die Konstanzprüfung bildgebender Verfahren, die als Grundlage der Bestrahlungsplanung genutzt werden. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-05 AA "Strahlentherapie" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 6873-5:1993-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Umfang der Konstanzprüfungen in dieser Norm berücksichtigt die Weiterentwicklung der Bestrahlungsplanungssysteme, die seit dem Inkrafttreten von DIN 6873-5:1993-08 stattgefunden hat. b) Die Verwendung des für die Planung vorgesehenen Basisdatensatzes muss bei jeder Planung überprüft werden. Die Inhalte der Basisdatensätze müssen arbeitstäglich mit computergestützten Routinen auf Konstanz geprüft werden. c) Die Prüfintervalle dürfen verlängert werden, wenn die in der Norm genannten Kennmerkmale patientenindividuell überprüft werden. d) Die Konstanzprüfung berechneter Dosiswerte wurde erweitert auf die Prüfung der Konstanz des Planungsdatensatzes. e) Im Abschnitt "Datenimport und Datenexport" wurde die Konstanzprüfung geometrischer Parameter auf Geräte zur Herstellung von Blockblenden und Kompensatoren erweitert.