DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 61199
; VDE 0715-9:2015-09
Einseitig gesockelte Leuchtstofflampen - Sicherheitsanforderungen (IEC 61199:2011 + A1:2012 + A2:2014); Deutsche Fassung EN 61199:2011 + A1:2013 + A2:2015
Single-capped fluorescent lamps - Safety specifications (IEC 61199:2011 + A1:2012 + A2:2014); German version EN 61199:2011 + A1:2013 + A2:2015
Einführungsbeitrag
Diese Internationale Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von einseitig gesockelten Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke aller Gruppen mit folgenden Sockeln fest: 2G7, 2GX7, 2G8, GR8, G10q, GR10q, GU10q, GX10q, GY10q, GZ10q, 2G10, 2G11, 2GX11-1, 2GX13, G23, GX23, G24, GX24, GZ24q und GX32. Die Norm legt auch die Verfahren fest, die der Hersteller anwenden kann, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm zwischen Produktion und den Prüfberichten für Fertigerzeugnisse zu beurteilen. Die Norm deckt die photobiologische Sicherheit nach IEC 62471 und IEC/TR 62471-2 ab. Übereinstimmung mit dieser Norm bezieht sich nur auf Sicherheitseigenschaften und berücksichtigt nicht die Arbeitsweise einseitig gesockelter Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke, soweit Lichtstrom, Lichtfarbe sowie Zünd- und Betriebseigenschaften betroffen sind. Hierfür wird auf IEC 60901 verwiesen. Zuständig ist das DKE/UK 521.1 "Elektrische Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 61199 (VDE 0715-9):2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Mechanische Anforderungen an Sockel wurden in 4.3 um Systemanforderungen ergänzt, die sich auf Grenzwerte in den relevanten Datenblättern für Lampensockel nach IEC 60061-1 beziehen; b) Die Aussage zur axialen Zugkraft zwischen Lampenkolben und Sockel und zum Biegemoment wurde in A.2.1 konkretisiert; c) Die Hinweise für die Leuchtenkonstruktion wurden um Kontakt mit Wasser in C.4 ergänzt; d) Aspekte, die zur Überhitzung des Lampensockels führen können, wurden in H.2 ergänzt.