DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60598-1
; VDE 0711-1:2015-10
Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (IEC 60598-1:2014, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60598-1:2015
Luminaires - Part 1: General requirements and tests (IEC 60598-1:2014, modified); German version EN 60598-1:2015
Einführungsbeitrag
Dieser Teil 1 der Internationalen Norm IEC 60598 legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1 000 V enthalten. Die Anforderungen und die dazugehörigen Prüfungen dieser Norm gelten für: Einteilung, Aufschriften, mechanischen und elektrischen Aufbau und für die photobiologische Sicherheit. Jeder Hauptabschnitt von diesem Teil 1 gilt zusammen mit diesem Hauptabschnitt 0 und den anderen zutreffenden Hauptabschnitten, auf die Bezug genommen wird. Jeder Teil von IEC 60598-2 beschreibt die Anforderungen an eine besondere Leuchtenart oder eine Gruppe von Leuchten zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V. Diese Teile werden getrennt veröffentlicht, um deren Überarbeitung zu erleichtern. Ebenso werden weitere Hauptabschnitte hinzugefügt, wenn dafür Bedarf festgestellt wird. Im Allgemeinen behandelt dieser Teil 1 die Sicherheitsanforderungen an Leuchten. Der Zweck dieses Teiles 1 ist es, einen Grundstock an Anforderungen und Prüfungen festzulegen, die für die meisten Leuchtenarten im Allgemeinen anwendbar sind und auf die in den Einzelbestimmungen von IEC 60598-2 jeweils zurückgegriffen wird. Dieser Teil 1 ist somit nicht als eine Bestimmung an sich für irgendeine Leuchtenart zu verstehen. Sein Inhalt gilt vielmehr nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teil von IEC 60598-2 für die dort im Einzelnen genannten Leuchtenarten. Die Teile von IEC 60598-2 nehmen Bezug auf die Hauptabschnitte von Teil 1 und legen jeweils fest, inwieweit der Hauptabschnitt gilt und in welcher Reihenfolge die Prüfungen durchgeführt werden müssen. Die Hauptabschnitte von Teil 2 enthalten darüber hinaus - falls erforderlich - auch zusätzliche Anforderungen. Für folgende Leuchten gibt es jeweils einen Teil 2 der IEC 60598: Teil 2-1 Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke; Teil 2-2 Einbauleuchten; Teil 2-3 Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung; Teil 2-4 Ortsveränderliche Leuchten für allgemeine Zwecke; Teil 2-5 Scheinwerfer; Teil 2-6 Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen; Teil 2-7 Ortsveränderliche Gartenleuchten; Teil 2-8 Handleuchten; Teil 2-9 Foto- und Filmaufnahmeleuchten (nicht professionelle Anwendung); Teil 2-10 Ortsveränderliche Leuchten für Kinder; Teil 2-11 Aquarienleuchten; Teil 2-12 Netzsteckdosen-Nachtlichter; Teil 2-13 Bodeneinbauleuchten; Teil 2-14 Leuchten für röhrenförmige Kaltkathoden-Entladungslampen (Neonröhren) und ähnliche Einrichtungen; Teil 2-15 Zurzeit nicht belegt; Teil 2-16 Zurzeit nicht belegt; Teil 2-17 Leuchten für Bühnen, Fernseh- und Photographie-Studios (außen und innen); Teil 2-18 Leuchten für Schwimmbecken und ähnliche Anwendungen; Teil 2-19 Luftführende Leuchten (Sicherheitsanforderungen); Teil 2-20 Lichtketten; Teil 2-21 Lichtschläuche; Teil 2-22 Leuchten für Notbeleuchtung; Teil 2-23 Kleinspannungsbeleuchtungssysteme für Glühlampen; Teil 2-24 Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur; Teil 2-25 Leuchten zur Verwendung in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und Gebäuden zur Gesundheitsfürsorge Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Allgemeinen Anforderungen und Prüfungen für Leuchten wurden vollständig überarbeitet bzw. aktualisiert in Bezug auf Änderungen von grundsätzlich Festlegungen in Normen für elektrische Lichtquellen und Betriebsgeräte; b) Die deutsche Sprachfassung wurde vollständig überarbeitet; c) Der englische Begriff "Component", der bisher mit "Einzelteil" übersetzt war, ist nun durchgängig als "Komponente" bezeichnet; d) Der englische Begriff "insulating material", bisher als "Isolierstoff" bezeichnet, ist jetzt als "isolierendes Material" übersetzt. Der englische Begriff "insulating part", bisher als "Isolierstoffteil" bezeichnet, ist jetzt als "Teil aus isolierendem Material" übersetzt; e) Anforderungen zur Leuchtenkonstruktion sind um Besonderheiten der neuen LED-Technologien erweitert; f) Anforderungen zur photobiologischen Sicherheit wurden ergänzt; g) Anforderungen zur Isolation von Ein- und Ausgangskreisen wurden präzisiert und im Anhang X übersichtlich aufgeführt.