DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
IEC 60320-3
Gerätesteckvorrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Zwecke - Teil 3: Normblätter und Lehren
Appliance couplers for household and similar general purposes - Part 3: Standard sheets and gauges
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 60320 legt die Maße und Toleranzen von zweipoligen Gerätesteckvorrichtungen mit und ohne Schutzleiter fest für
- Netzanschluss von elektrischen Geräten für Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Zwecke
- Netzweiterverbindung zu Geräten oder Einrichtungen
- Abmessungen für Lehren.
Der neue Teil 3 fügt sich in die grundlegende Überarbeitung der Normen der Reihe IEC 60320 ein. Diese Reihe legt Prüfungen und Anforderungen an zweipolige Gerätesteckvorrichtungen mit und ohne Schutzleiter für den Netzanschluss von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Zwecke fest. Die Bemessungsspannung ist maximal 250 V (AC), und der Bemessungsstrom ist maximal 16 A. Berücksichtigt sind auch Gerätestecker und Geräteeinbausteckdosen, die mit dem Gerät oder anderen Betriebsmitteln eine bauliche Einheit bilden oder in ihnen eingebaut sind. Die Gerätesteckvorrichtungen sind im Regelfall geeignet für den Gebrauch bei Umgebungstemperaturen, die üblicherweise 25 °C nicht übersteigen, jedoch gelegentlich 35 °C erreichen. Die neue Ausgabe der IEC 60320-1 enthält nun die generellen Prüfanforderungen der Normen IEC 60320-1:2001 und IEC 60320-2-2:1998. Der Teil 3 beinhaltet die Normblätter und Lehren der genormten Gerätesteckvorrichtungen. Er muss somit in Verbindung mit IEC 60320-1 angewendet werden. Der bisherige Teil 2-2 der IEC 60320 entfällt mit Einführung der neuen Struktur ersatzlos.
Die Internationale Norm wurde vom IEC/SC 23G "Gerätesteckvorrichtungen" erstellt. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist das Unterkomitee UK 542.3 im Komitee DKE/K 542 "Schalter und Steckvorrichtungen".
Die Deutsche Fassung der Internationalen Norm wird unter der Nummer DIN EN 60320-3 (VDE 0625-3) erscheinen.