DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN CEN/TS 54-32
; VDE V 0833-4-32:2016-04
Brandmeldeanlagen - Teil 32: Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmsystemen; Deutsche Fassung CEN/TS 54-32:2015
Fire detection and fire alarm Systems - Part 32: Planning, design, installation, commissioning, use and maintenance of voice alarm systems; German version CEN/TS 54-32:2015
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Innerhalb Europas werden von verschiedenen Organisationen Richtlinien zu Alarm-Beschallungsanlagen veröffentlicht. Mit der vorliegenden Technischen Spezifikation sollen diese Dokumente zusammengefasst und aktuelle Richtlinien für die Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Veränderung von Alarm-Beschallungsanlagen in ganz Europa zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht die Absicht dieser Technischen Spezifikation, bestehende lokale, regionale oder nationale Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Es wird erwartet, dass diese Richtlinien für einen erheblichen (und bis jetzt nicht festgelegten) Zeitraum mit anderen Vorschriften gemeinsam existieren werden. Jedoch bleibt zu hoffen, dass die Verfügbarkeit einer gemeinsamen Reihe von Richtlinien die Harmonisierung von Praxis und Normen für Sprachalarmanlagen in ganz Europa unterstützen wird. Diese Technische Spezifikation gibt Empfehlungen. Diese Empfehlungen können verbindlich gemacht werden, indem sie in anderen Dokumenten festgelegt werden. So kann beispielsweise eine rechtlich zuständige Behörde, welche auf Grund lokaler, regionaler oder nationaler Gesetzgebung zuständig ist, die Einhaltung dieser Technischen Spezifikation fordern. Gleichermaßen kann ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Zulieferer die Einhaltung festlegen, welche dann unter Vertragsrecht verbindlich werden kann. Der Zweck von Sprachalarmanlagen ist es, verständliche Warnungen an Personen innerhalb oder in der Umgebung eines Gebäudes, in welchem ein Alarm eintritt, zu übermitteln, um so die Personen in die Lage zu versetzen, entsprechend der Alarmorganisation angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Diese Richtlinien umfassen SAA, welche automatisch durch eine Brandmeldeanlage, manuell oder durch beides ausgelöst werden. Diese Technische Spezifikation gilt nicht für Brandmeldeanlagen, welche nur Sprachalarmgeber, Glocken oder Signalgeber oder eine Kombination dieser verwenden. Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/UK 713.1 - Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen