DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN VDE 0833-4
; VDE 0833-4:2014-10
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall
Alarm systems for fire, intrusion and hold-up - Part 4: Requirements for voice alarm systems in case of fire
Einführungsbeitrag
Die Sprachalarmierung im Brandfall dient einer zielorientierteren und besser strukturierten Evakuierung der betroffenen Bereiche. Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden. Sie enthält weiterhin Festlegungen für Alarmierungseinrichtungen zur Ausgabe von Anweisungen zum Schutz von Personen in und an Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher und feuerwehrspezifischer Anforderungen. Diese Norm gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 543. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4):2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Diese Ausgabe wurde aufgrund der Aufnahme von SAA in die DIN 14675 überarbeitet und die Nummerierung der Abschnitte denen in der DIN 14675 angepasst. b) Im Abschnitt 3 Begriffe und Abkürzungen wurden die neuen Begriffe: A/B-Verkabelung, Brandfallbetrieb, codierte Alarmierung aufgenommen und der Begriff Wirkungsbereich wurde gestrichen. c) Der Unterabschnitt 3.2 Abkürzungen wurde eingefügt. d) In der Norm wurden alle CIS-Werte grundsätzlich durch STI-Werte ersetzt. e) Die Abschnitte 4, 5, 6, 7 und 10 wurden umnummeriert und an den Stand der Technik angepasst. f) Die Reihenfolge der Anhänge A bis K wurde geändert sowie verschiedene Abschnitte umnummeriert. g) Die Literaturhinweise wurden aktualisiert.